Umsatzsteuer

Ein Unter­neh­mer braucht kei­ne Taxi-Geneh­mi­gung, um Per­so­nen­be­för­de­rung zum ermä­ßig­ten Steu­er­satz von 7 % anbie­ten zu kön­nen.
Ob ein Leis­tungs­emp­fän­ger als Steu­er­schuld­ner gilt, rich­tet sich ab dem 1. Okto­ber 2014 nach der Ertei­lung einer Beschei­ni­gung durch das zustän­di­ge Finanz­amt.
Eine Ver­mie­tung mit Umsatz­steu­er­aus­weis, die dann zum antei­li­gen Vor­steu­er­ab­zug berech­tigt, ist auch für ein­zel­ne Räu­me oder ein­deu­tig bestimm­ba­re Teil­flä­chen mög­lich.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat sich mit der Umsatz­steu­er­pflicht der Ver­mö­gens­ver­wal­tung und Über­las­sung von Sport­an­la­gen an Mit­glie­der aus­ein­an­der­ge­setzt.
Zumin­dest für Lie­fe­run­gen vor der gesetz­li­chen Fest­schrei­bung von Pflicht­an­ga­ben in Rech­nun­gen ist eine Dif­fe­renz­be­steue­rung auch ohne aus­drück­li­chen Hin­weis mög­lich.
Ab 1. Okto­ber 2014 gilt wie­der die alte Rege­lung zur Steu­er­schuld­ner­schaft bei Bau- und Gebäu­de­rei­ni­gungs­leis­tun­gen. Außer­dem erfolgt eine kor­re­spon­die­ren­de Besteue­rung, wenn der Leis­tungs­emp­fän­ger in Alt­fäl­len sei­ne Mei­nung ändert.
Aus einem Anpas­sungs­ge­setz mit pri­mär redak­tio­nel­lem Cha­rak­ter ist kurz vor der Ver­ab­schie­dung ein ech­tes Steu­er­än­de­rungs­ge­setz gewor­den.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat dem Euro­päi­schen Gerichts­hof erneut eini­ge Fra­gen zur Vor­steu­er­auf­tei­lung bei gemischt genutz­ten Gebäu­den vor­ge­legt.
Die Gewäh­rung von Unter­kunft und Ver­pfle­gung an Ern­te­hel­fer ist kein land­wirt­schaft­li­cher Hilfs­um­satz und damit voll umsatz­steu­er­pflich­tig.
Für das Finanz­ge­richt Nie­der­sach­sen gibt es kei­nen Grund, aus dem Über­nach­tungs­preis einen fik­ti­ven Anteil für die Park­platz­über­las­sung zum vol­len Umsatz­steu­er­satz anzu­set­zen.