Umsatzsteuer

Auch dies­mal gibt es zum Jah­res­wech­sel eine Rei­he von Ände­run­gen im Steu­er­recht. Pro­fi­tie­ren kön­nen vor allem Fami­li­en.
Ob ein gemischt genutz­ter Gegen­stand dem Betriebs- oder dem Pri­vat­ver­mö­gen zuge­ord­net wer­den soll, muss der Unter­neh­mer zeit­nah doku­men­tie­ren.
Ob Gut­schei­ne der Umsatz­steu­er unter­lie­gen, hängt davon ab, wie prä­zi­se die Leis­tung auf dem Gut­schein ange­ge­ben ist.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat in meh­re­ren Fäl­len ent­schie­den, wie der Vor­steu­er­ab­zug für die Errich­tung oder Reno­vie­rung von Dächern für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen zu hand­ha­ben ist.
Das Bei­trei­bungs­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz ent­hält eine Viel­zahl von Geset­zes­än­de­run­gen im Steu­er­recht.
Das jetzt beschlos­se­ne Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz 2011 ent­hält vie­le klei­ne­re Ver­ein­fa­chun­gen im Steu­er­recht sowie die Abschaf­fung der Signa­tur­pflicht für elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen.
Recht­zei­tig vor dem Jah­res­wech­sel soll eine Geset­zes­än­de­rung die Umsatz­gren­ze für die Ist-Besteue­rung dau­er­haft bei 500.000 Euro fest­schrei­ben.
Umsatz­steu­er­li­che Organ­schaf­ten müs­sen spä­tes­tens ab 2012 die durch den Bun­des­fi­nanz­hof ver­schärf­ten Anfor­de­run­gen an eine finan­zi­el­le Ein­glie­de­rung erfül­len.
Über­ra­schend hat der Bun­des­rat bei­de aktu­el­len Steu­er­ge­set­ze mit Ver­ein­fa­chungs- und Erleich­te­rungs­re­ge­lun­gen abge­lehnt.
Wer die von einem ande­ren EU-Mit­glied­staat erteil­te USt­IdNr ver­wen­det, hat kei­nen Anspruch auf den Vor­steu­er­ab­zug aus einem inner­ge­mein­schaft­li­chen Erwerb.