Umsatzsteuer

In zwei aktu­el­len Schrei­ben befasst sich das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um mit der Umsatz­steu­er auf Ver­pfle­gungs­leis­tun­gen in Hotels, Kinos, Sport­hal­len und Sta­di­en.
An der Vor­schrift zur Umsatz­steu­er auf Restau­ra­ti­ons­leis­tun­gen im grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr ver­zwei­felt sogar die Finanz­ver­wal­tung.
Zum 1. Juli 2010 tre­ten meh­re­re Ände­run­gen im Umsatz­steu­er­recht in Kraft, dar­un­ter bei der Steu­er­schuld­ner­schaft des Leis­tungs­emp­fän­gers und den Zusam­men­fas­sen­den Mel­dun­gen.
Auch die ambu­lan­te Pal­lia­tiv­ver­sor­gung ist umsatz­steu­er­frei, wenn sie unter der Auf­sicht qua­li­fi­zier­ten medi­zi­ni­schen Per­so­nals aus­ge­führt wird.
Neben rei­nen Kor­rek­tur- und Repa­ra­tur­maß­nah­men ent­hält der Refe­ren­ten­ent­wurf des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums auch vie­le Ände­run­gen, die prak­ti­sche Bedeu­tung haben.
Bei einem Betrag von mehr als 150 Euro muss die Zuzah­lungs­quit­tung kor­rek­te Anga­ben zum Leis­tungs­emp­fän­ger ent­hal­ten, um eine dop­pel­te Steu­er­schuld zu ver­mei­den.
Die EU plant eine Ver­ein­heit­li­chung und Ver­ein­fa­chung der Rech­nungs­vor­schrif­ten, die spä­tes­tens ab 2013 gel­ten soll.
Eine Ände­rung der Recht­spre­chung führt dazu, dass Garan­tie­zu­sa­gen eines Kfz-Händ­lers jetzt nicht mehr umsatz­steu­er­frei sind, sofern sie nicht aus­schließ­lich die Erstat­tung der Repa­ra­tur­kos­ten umfas­sen.
Ab 2013 sol­len elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen voll­stän­dig mit Papier­rech­nun­gen gleich­ge­stellt wer­den, womit die Pflicht zur Signa­tur der elek­tro­ni­schen Rech­nun­gen weg­fällt.
Nach dem Wachs­tums­be­schleu­ni­gungs­ge­setzt liegt jetzt das zwei­te gro­ße Steu­er­ge­setz die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode vor.