Umsatzsteuer

Auch die ambu­lan­te Pal­lia­tiv­ver­sor­gung ist umsatz­steu­er­frei, wenn sie unter der Auf­sicht qua­li­fi­zier­ten medi­zi­ni­schen Per­so­nals aus­ge­führt wird.
Nach dem Wachs­tums­be­schleu­ni­gungs­ge­setzt liegt jetzt das zwei­te gro­ße Steu­er­ge­setz die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode vor.
Eine Ände­rung der Recht­spre­chung führt dazu, dass Garan­tie­zu­sa­gen eines Kfz-Händ­lers jetzt nicht mehr umsatz­steu­er­frei sind, sofern sie nicht aus­schließ­lich die Erstat­tung der Repa­ra­tur­kos­ten umfas­sen.
Ab 2013 sol­len elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen voll­stän­dig mit Papier­rech­nun­gen gleich­ge­stellt wer­den, womit die Pflicht zur Signa­tur der elek­tro­ni­schen Rech­nun­gen weg­fällt.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um erklärt sei­ne Vor­stel­lun­gen zur Umsatz­steu­er­re­du­zie­rung auf Beher­ber­gungs­leis­tun­gen.
Gärt­ne­rei­en und Gar­ten­bau­be­trie­be kön­nen jetzt in bestimm­ten Fäl­len Pflan­zen selbst dann mit dem ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er­satz abrech­nen, wenn sie das Ein­pflan­zen über­neh­men.
Der Steu­er­be­ra­ter­ver­band ver­sucht noch, eine Abmil­de­rung der Frist­ver­kür­zung bei den Zusam­men­fas­sen­den Mel­dun­gen zu errei­chen.
Von der Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Karls­ru­he kom­men ers­te Hin­wei­se zu den Abgren­zungs­pro­ble­men bei Beher­ber­gungs­leis­tun­gen zwi­schen ermä­ßig­ten und nor­mal besteu­er­ten Leis­tun­gen.
Eine Mai­ling­ak­ti­on als Teil eines Maß­nah­men­bün­dels fällt nicht unter den ermä­ßig­ten Steu­er­satz für Druck­schrif­ten.
Ein pri­vat genutz­ter Anbau an ein Betriebs­ge­bäu­de, der sich räum­lich vom übri­gen Gebäu­de tren­nen lässt, kann nicht zum Betriebs­ver­mö­gen gehö­ren und berech­tigt auch nicht zum Vor­steu­er­ab­zug.