Umsatzsteuer

Ab 2010 gilt ein neu­es Ver­fah­ren für die Vor­steu­er­ver­gü­tung aus inner­ge­mein­schaft­li­chen Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen.
Ehren­amt­lich und doch nicht umsatz­steu­er­frei ist die Zube­rei­tung von Mahl­zei­ten in vie­len Schul­ca­fe­te­ri­as, die von Eltern­ver­ei­nen geführt wer­den — so hat jetzt der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den.
Der Mit­glieds­bei­trag eines Ver­eins kann auch dann ein umsatz­steu­er­pflich­ti­ges Ent­gelt sein, wenn sich die Höhe des Bei­trags nicht nach dem Umfang der Leis­tung rich­tet.
Im Rah­men des Bür­ger­ent­las­tungs­ge­set­zes plant die Koali­ti­on nun auch steu­er­li­che Erleich­te­run­gen für Unter­neh­mer.
Fehlt eine an und für sich übli­che Anga­be zur Iden­ti­fi­zie­rung der gelie­fer­ten Gegen­stän­de, kann das ein Indiz für eine tat­säch­lich nicht aus­ge­führ­te Lie­fe­rung sein.
Preis­nach­läs­se durch einen Ver­kaufs­agen­tem füh­ren zu einer Redu­zie­rung des Vor­steu­er­ab­zugs beim Kun­den. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat dazu nun eine Ver­trau­ens­schutz­re­ge­lung geschaf­fen.
Die Abga­be wert­hal­ti­ger Abfäl­le führt regel­mä­ßig zu tau­sch­ähn­li­chen Umsät­zen.
Der Wech­sel zwi­schen Ist- und Soll­be­steue­rung ist nur mög­lich, solan­ge der Umsatz­steu­er­jah­res­be­scheid noch nicht bestands­kräf­tig ist.
Nach einer Ver­ein­ba­rung der EU-Finanz­mi­nis­ter kön­nen die EU-Mit­glieds­staa­ten nun für eini­ge Dienst­leis­tungs­bran­chen eben­falls den redu­zier­ten Steu­er­satz ein­füh­ren.
Die Rück­nah­me gebrauch­ter Umzugs­kar­tons ist kei­ne Erlös­min­de­rung, son­dern eine eigen­stän­di­ge Lie­fe­rung.