Umsatzsteuer

Die Finanz­ver­wal­tung akzep­tiert nun eine gene­rel­le Vor­steu­er­auf­tei­lung für Anschaf­fungs- und Her­stel­lungs­kos­ten bei gemischt genutz­ten Gebäu­den.
Mit dem Steu­er­bü­ro­kra­tie­ab­bau­ge­setz will das Finanz­mi­nis­te­ri­um vor allem die elek­tro­ni­sche Daten­über­mitt­lung zwi­schen Steu­er­zah­lern und Finanz­ver­wal­tung wei­ter aus­bau­en.
Auf Druck der Län­der­fi­nanz­mi­nis­ter soll die Vor­steu­er­ab­zugs­be­schrän­kung für gemischt genutz­te Fahr­zeu­ge wie­der aus dem Jah­res­steu­er­ge­setz 2009 ver­schwin­den.
Die EU-Kom­mis­si­on hat Vor­schlä­ge vor­ge­legt, den ermä­ßig­ten Mehr­wert­steu­er­satz unter ande­rem auf arbeits­in­ten­si­ve Dienst­leis­tun­gen aus­zu­wei­ten.
Erfolgt die ver­bil­lig­te Über­las­sung von Arbeits­klei­dung auf­grund betrieb­li­cher Erfor­der­nis­se, dann beschränkt sich die Umsatz­steu­er­pflicht auf den von den Mit­ar­bei­tern getra­ge­nen Anteil.
Auch die Hip­po­the­ra­pie ist eine umsatz­steu­er­freie Heil­be­hand­lung, wenn sie von qua­li­fi­zier­ten Per­so­nen durch­ge­führt wird.
Die Bera­tung gegen Hono­rar durch einen Ver­si­che­rungs­mak­ler ist, anders als die eigent­li­che Mak­ler­leis­tung, nicht umsatz­steu­er­frei.
Das Finanz­amt darf sich nicht gene­rell beim Käu­fer bedie­nen, wenn das insol­ven­te Unter­neh­men die Umsatz­steu­er aus einem Ver­kauf im Insol­venz­ver­fah­ren nicht abführt.
Ers­te Hil­fe-Kur­se kön­nen als Schul­un­ter­richt gel­ten und sind in die­sem Fall umsatz­steu­er­frei.
Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on plant ein Maß­nah­men­pa­ket zur Bekämp­fung des Umsatz­steu­er­be­trugs.