Umsatzsteuer

Der Bun­des­fi­nanz­hof hält an sei­ner Recht­spre­chung zum Vor­steu­er­ab­zug bei gemischt genutz­ten Gebäu­den fest.
Eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen die Erhö­hung der Umsatz­steu­er auf 19 % hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men.
Der EU-Minis­ter­rat hat Ände­run­gen zum Ort der Erbrin­gung einer Dienst­leis­tung und ein neu­es Ver­fah­ren für die Mehr­wert­steu­er­erstat­tung beschlos­sen.
Auch wenn der Umsatz im lau­fen­den Jahr sehr sicher wie­der inner­halb der Klein­un­ter­neh­mer­gren­ze lie­gen wird, kommt es für den Klein­un­ter­neh­mer­sta­tus vor allem auf den Umsatz im Vor­jahr an.
Die Finanz­ver­wal­tung über­wacht täg­lich vie­le tau­send Trans­ak­tio­nen im Inter­net, um Händ­ler auf­zu­spü­ren, die kei­ne Umsatz­steu­er abfüh­ren.
Ver­bucht ein Unter­neh­men Über- und Dop­pel­zah­lun­gen sei­ner Kun­den erst in spä­te­ren Jah­ren als erfolgs­wirk­sa­me Geld­ein­gän­ge, ändert dies nichts an der Bemes­sungs­grund­la­ge für die Umsatz­steu­er.
Immer wie­der gibt es Zwei­fels­fra­gen bei der umsatz­steu­er­li­chen Behand­lung durch­lau­fen­der Pos­ten bei Rechts­an­wäl­ten und Nota­ren.
Cate­ring-Unter­neh­men, die neben der Lie­fe­rung von Spei­sen und Geträn­ken zusätz­li­che Dienst­leis­tun­gen erbrin­gen, dür­fen nicht den ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er­satz gel­tend machen.
Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­ner kön­nen die im Janu­ar gezahl­te Umsatz­steu­er-Vor­aus­zah­lung für Dezem­ber als regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­de Aus­ga­be dem Vor­jahr zuord­nen.
Auch wenn Rei­se­lei­ter ihre Dienst­leis­tun­gen tat­säch­lich im Aus­land erbrin­gen, gilt umsatz­steu­er­recht­lich der Ort des Rei­se­ver­an­stal­ters als Leis­tungs­ort.