Umsatzsteuer
Der Europäische Gerichtshof hat eindeutig entschieden, dass die Untervermittlung von Krediten durch Finanzberater eine umsatzsteuerfreie Leistung ist.
Die Finanzverwaltung folgt der Rechtsprechung was die teilweise Provisionsweiterleitung durch Verkaufsagenten an den Käufer betrifft.
Da die Nachweisanforderung für eine innergemeinschaftliche Lieferung nur eine Sollvorschrift ist, kann der Nachweis auch auf anderem Weg als vorgesehen geführt werden.
Die Entscheidung über die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmensvermögen muss in dem Besteuerungszeitraum getroffen werden, in dem der Anspruch auf Vorsteuerabzug entstanden ist.
Für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Beförderung müssen buch- und belegmäßige Nachweise mit der UStIdNr. des Leistungsempfängers vorliegen.
Für den Verkauf eines Wirtschaftsguts aus dem vorsteuerentlasteten Unternehmensvermögen wird der Erbe auch zum Steuerschuldner der Umsatzsteuer.
Der Bundesfinanzhof hat die Voraussetzungen für die Vergütung von Vorsteuer an im Ausland ansässige Unternehmer klar definiert.
Führt die abweichende Besteuerung eines Konkurrenten zu einem objektiven Wettbewerbsnachteil, dann haben Sie darüber einen Auskunftsanspruch.
Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich zur Frage der Steuerschuldnerschaft bei Messen, Ausstellungen und Kongressen Stellung genommen.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist eine eigenständige Leistung und unterliegt damit nicht der Margenbesteuerung.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle