Umsatzsteuer

Die EU hat eine neue Mehr­wert­steu­er-Sys­tem­richt­li­nie ver­ab­schie­det, die die bis­he­ri­ge 6. EG-Richt­li­ne ersetzt. Ände­run­gen im deut­schen Umsatz­steu­er­recht erge­ben sich dadurch aber nicht.
Eine Fir­ma, die Gut­schei­ne für Wer­be­ge­schen­ke aus­gibt, ist auch dann Leis­tungs­emp­fän­ger, wenn die Geschen­ke direkt an die Inha­ber eines Gut­scheins aus­ge­ge­ben wer­den.
Unver­bind­li­che Zoll­ta­rif­aus­künf­te kön­nen bei den Lan­des­fi­nanz­be­hör­den ein­ge­holt wer­den.
Neben der Erhö­hung des Nor­mal­steu­er­sat­zes auf 19 % tre­ten zum Jah­res­wech­sel noch eine gan­ze Rei­he ande­rer Ände­run­gen im Umsatz­steu­er­recht in Kraft.
Ab dem 1. Janu­ar 2007 gilt der um 3 % erhöh­te Umsatz­steu­er­satz von 19 %. Damit ver­bun­den ist eine Fül­le von Über­gangs- und Son­der­re­ge­lun­gen.
Die Umsatz­steu­er­be­frei­ung für eine Geschäfts­ver­äu­ße­rung im Gan­zen gel­ten nicht für eine Gesell­schaft, die ihr ein­zi­ges Ver­mie­tungs­ob­jekt ver­kauft.
Da ein Scha­dens­er­satz kei­ne Min­de­rung des ursprüng­li­chen Kauf­prei­ses ist, führt er auch nicht zu einer Vor­steu­er­be­rich­ti­gung.
Erstat­tet der ers­te Unter­neh­mer in einer Leis­tungs­ket­te dem End­ver­brau­cher einen Teil des gezahl­ten Leis­tungs­ent­gelts oder gewährt er ihm einen Preis­nach­lass, min­dert sich dadurch die Bemes­sungs­grund­la­ge die­ses Unter­neh­mers.
Nach­dem die Anhe­bung des all­ge­mei­nen Umsatz­steu­er­sat­zes zum 1. Janu­ar 2007 jetzt fest­steht, kön­nen Sie sich durch recht­zei­ti­ge und sorg­fäl­ti­ge Vor­be­rei­tung eini­gen Ärger bei der Umstel­lung spa­ren.
Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­ner kön­nen den im Vor­jahr ver­ges­se­nen Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug für die Vor­steu­er nicht im lau­fen­den Jahr nach­ho­len.