Umsatzsteuer

Ein Unter­neh­mer darf für ein Arbeits­zim­mer im ansons­ten pri­vat genutz­ten Haus den vol­len antei­li­gen Vor­steu­er­ab­zug gel­tend machen — selbst dann, wenn er nicht Allein­ei­gen­tü­mer des Hau­ses ist.
Auch wenn die Frist­ver­län­ge­rung für Unter­neh­men frei­wil­lig ist, führt die ver­spä­te­te Anmel­dung oder Zah­lung der Son­der­vor­aus­zah­lung zu einem Ver­spä­tungs­zu­schlag.
In Här­te­fäl­len ist die Abga­be der Umsatz­steu­er­vor­anmel­dun­gen und Lohn­steu­er­an­mel­dun­gen auch auf Papier mög­lich.
Elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen wer­den nur dann zum Vor­steu­er­ab­zug aner­kannt, wenn sie mit einer qua­li­fi­zier­ten Signa­tur ver­se­hen sind.
Die Berich­ti­gung einer Rech­nung setzt vor­aus, dass der Emp­fän­ger noch kei­nen Vor­steu­er­ab­zug vor­ge­nom­men oder die Vor­steu­er ans Finanz­amt zurück­ge­zahlt hat.
Beginn und Ende der Unter­neh­mer­ei­gen­schaft einer Kapi­tal­ge­sell­schaft — und damit deren Recht zum Vor­steu­er­ab­zug — sind unab­hän­gig von zivil­recht­li­chen Fra­gen.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat den vol­len Vor­steu­er­ab­zug aus Bewir­tungs­kos­ten wie­der mög­lich gemacht, wäh­rend noch nicht klar ist, wie die Rechts­la­ge bei wei­te­ren nicht abzieh­ba­ren Betriebs­aus­ga­ben aus­sieht.
Für eine Grab­pfle­ge­leis­tung wird grund­sätz­lich der vol­le Umsatz­steu­er­satz fäl­lig. Das gilt auch für Pflan­zen, die im Rah­men der Grab­pfle­ge gelie­fert wer­den.
Wäh­rend bis­her die Organ­stel­lung des GmbH-Geschäfts­füh­rers zwin­gend zur Nicht­selb­stän­dig­keit führ­te, lässt der Bun­des­fi­nanz­hof jetzt unter gewis­sen Umstän­den auch die Bewer­tung als selbst­stän­di­ge Tätig­keit zu.
Aus Ver­ein­fa­chungs­grün­den gilt die Tele­kom auch für Leis­tun­gen von Drit­ten, die sie in ihren Rech­nun­gen abrech­net, als leis­ten­des Unter­neh­men.