Umsatzsteuer
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ermöglicht es, auch den privat genutzten Teil eines Gebäudes dem Unternehmensvermögen zuzuordnen.
Durch eine EU-Richtlinie, die ab 1. Juli 2003 in Kraft tritt, müssen auch Anbieter außerhalb der EU Mehrwertsteuer für ihre Angebote berechnen, wodurch mit Preiserhöhungen im eCommerce zu rechnen ist.
Zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist zu erlassen, wenn der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger rückgängig gemacht werden kann.
Die Finanzverwaltung hält daran fest, dass bei der Errichtung von gemischt genutzten Gebäuden die Aufteilung der Vorsteuer nach dem Verhältnis der Nutzflächen zu erfolgen hat.
Eine letztinstanzliche Entscheidung steht zwar noch aus, aber das Finanzgericht München billigt den vollen Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten.
Für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist ein schriftlicher Belegnachweis für die Beförderung erforderlich.
Über ein neues Online-Angebot der EU kann eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sofort auf ihre Gültigkeit überprüft werden.
Das Steuervergünstigungsabbaugesetz sieht auch die Umsatzbesteuerung von Dienstleistungen vor, die von ausländischen Anbietern über das Internet erbracht werden.
Sie können einen Gegenstand, der zur gemischten Nutzung erworben wurde, dem unternehmerischen Bereich, dem nichtunternehmerischen Bereich oder aber auch anteilig beiden Bereichen zuordnen.
Der Europäische Gerichtshof muss nun über den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs entscheiden, wenn zwischen Lieferung und Rechnungseingang ein Jahreswechsel liegt.
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