Umsatzsteuer
Das Steueränderungsgesetz 2003 enthält auch Änderungen bei umsatzsteuerlichen Vorschriften.
Bei Dauerschuldverhältnissen ist kein gesonderter monatlicher Umsatzsteuerausweis erforderlich.
Die Mindestnutzungsregelung, wonach der Vorsteuerabzug entfällt, wenn die betriebliche Nutzung weniger als 10 % ausmacht, gilt zunächst bis 1. Juli 2004.
Über den Vorsteuerabzug aus pauschalen Reisespesen entscheidet demnächst der Bundesfinanzhof.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ermöglicht es, auch den privat genutzten Teil eines Gebäudes dem Unternehmensvermögen zuzuordnen.
Durch eine EU-Richtlinie, die ab 1. Juli 2003 in Kraft tritt, müssen auch Anbieter außerhalb der EU Mehrwertsteuer für ihre Angebote berechnen, wodurch mit Preiserhöhungen im eCommerce zu rechnen ist.
Zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist zu erlassen, wenn der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger rückgängig gemacht werden kann.
Die Finanzverwaltung hält daran fest, dass bei der Errichtung von gemischt genutzten Gebäuden die Aufteilung der Vorsteuer nach dem Verhältnis der Nutzflächen zu erfolgen hat.
Eine letztinstanzliche Entscheidung steht zwar noch aus, aber das Finanzgericht München billigt den vollen Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten.
Für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist ein schriftlicher Belegnachweis für die Beförderung erforderlich.
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