Umsatzsteuer

Das Steu­er­ver­güns­ti­gungs­ab­bau­ge­setz sieht auch die Umsatz­be­steue­rung von Dienst­leis­tun­gen vor, die von aus­län­di­schen Anbie­tern über das Inter­net erbracht wer­den.
Sie kön­nen einen Gegen­stand, der zur gemisch­ten Nut­zung erwor­ben wur­de, dem unter­neh­me­ri­schen Bereich, dem nicht­un­ter­neh­me­ri­schen Bereich oder aber auch antei­lig bei­den Berei­chen zuord­nen.
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof muss nun über den Zeit­punkt des Vor­steu­er­ab­zugs ent­schei­den, wenn zwi­schen Lie­fe­rung und Rech­nungs­ein­gang ein Jah­res­wech­sel liegt.
Mit dem Steu­er­ver­kür­zungs­be­kämp­fungs­ge­setz wur­de die Umsatz­steu­er­nach­schau ein­ge­führt, die der Finanz­ver­wal­tung die unan­ge­mel­de­te Kon­trol­le von Unter­neh­men erlaubt.
Ob bei der Instal­la­ti­on eines Soft­ware-Sys­tems der Regel­steu­er­satz zur Anwen­dung kommt, hängt von einer Gesamt­wür­di­gung der ver­trag­li­chen Leis­tung ab.
Mit dem Steu­er­ver­kür­zungs­be­kämp­fungs­ge­setz wur­de auch das neue Instru­ment einer Umsatz­steu­er­nach­schau ein­ge­führt.
Als Unter­neh­mer kön­nen Sie auf die Steu­er­frei­heit der Ver­wen­dungs­um­sät­ze ver­zich­ten, so dass ein Vor­steu­er­ab­zug mög­lich ist.
Für den Vor­steu­er­ab­zug aus Rei­se­kos­ten bestehen inzwi­schen kla­re Regeln.
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat über die Besteue­rung des Ent­nah­me­ei­gen­ver­brauchs ent­schie­den.
Bei Arbeits­es­sen mit Mit­ar­bei­tern kann — im Gegen­satz zur sonst übli­chen Pra­xis — der vol­le Vor­steu­er­ab­zug in Anspruch genom­men wer­den.