Umsatzsteuer

Der Vor­steu­er­ab­zug bei Klein­be­trags­rech­nun­gen ist nicht schon des­halb aus­ge­schlos­sen, weil der Unter­neh­mer nicht exakt oder gar nicht bezeich­net wird.
Das Umsatz­steu­er­ge­setz von 1999 schließt Vor­steu­er­ab­zug bei Vor­steu­er­be­trä­gen aus, die auf Rei­se­kos­ten des Unter­neh­mers und sei­nes Per­so­nals ent­fal­len. Der Aus­schluss soll­te aller­dings eine Aus­nah­me berück­sich­ti­gen.
Nach wie vor ist die Fra­ge der Vor­steu­er­auf­tei­lung bei Gebäu­den umstrit­ten. Grund­sätz­lich denk­bar ist eine Auf­tei­lung nach Flä­che oder Umsatz.
Zu hoch aus­ge­wie­se­ne Umsatz­steu­er wird beim Vor­steu­er­ab­zug nicht mehr aner­kannt.