Selbständige und Unternehmer

Sowohl die Gewer­be­steu­er­pflicht für Gewin­ne aus dem Ver­kauf einer Mit­un­ter­neh­mer­schaft noch die Steu­er­be­las­tung der Per­so­nen­ge­sell­schaft statt des ver­kau­fen­den Gesell­schaf­ters sind ver­fas­sungs­ge­mäß.
Ob das Finanz­amt auch die Kas­sen­füh­rung mit einem PC-Kas­sen­sys­tem aner­ken­nen muss, wenn es kei­ne Hin­wei­se auf eine Mani­pu­la­ti­on gibt, bleibt eine Fra­ge für die Finanz­ge­rich­te.
Per All­ge­mein­ver­fü­gung hat die Finanz­ver­wal­tung alle anhän­gi­gen Ein­sprü­che zu häus­li­chen Arbeits­zim­mern abge­wie­sen, die nicht aus­schließ­lich für bet­ruf­li­che Zwe­cke genutzt wer­den.
Das Finanz­amt darf auch die Teil­nah­me eines Mit­ar­bei­ters der Gemein­de bei der Betriebs­prü­fung anord­nen, weil die Gemein­de ein Betei­li­gungs­recht bei der Ermitt­lung der Gewer­be­steu­er hat.
Auch ein Jubi­lä­ums­wo­chen­en­de mit Rah­men­pro­gramm kann größ­ten­teils als Betriebs­aus­ga­be abzieh­bar sein, wenn die geschäft­li­che Ver­an­las­sung im Vor­der­grund steht.
Trotz Ver­bots des Bun­des­fi­nanz­hofs will das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um den Sanie­rungs­er­lass in Alt­fäl­len mit Segen des Bun­des­tags wei­ter anwen­den.
Ein Unter­neh­men darf kei­ne Rück­stel­lung für den tarif­ver­trag­li­chen Anspruch auf Nach­teils­aus­gleich zu den lau­fen­den Alters­teil­zeit­ver­trä­gen bil­den.
Weil die Kas­sen-Nach­schau unan­ge­kün­digt erfolgt, kön­nen Trick­be­trü­ger sich als Prü­fer des Finanz­amt aus­ge­ben, um sich Zugang zur Kas­se zu ver­schaf­fen.
Auch Erträ­ge aus der Abzin­sung von Ver­bind­lich­kei­ten sind mit Zins­auf­wen­dun­gen zu ver­rech­nen und kön­nen damit zur Unter­schrei­tung der Frei­gren­ze bei der Zins­schran­ke füh­ren.
Es spricht nichts dage­gen, wenn eine Per­so­nen­ge­sell­schaft einen Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag im Gesamt­hands­ver­mö­gen in Anspruch nimmt, die Inves­ti­ti­on aber spä­ter von einem ein­zel­nen Gesell­schaf­ter in sei­nem Son­der­be­triebs­ver­mö­gen aus­ge­führt wird.