Selbständige und Unternehmer

Für Selb­stän­di­ge und Unter­neh­mer hat der Jah­res­wech­sel dies­mal ver­gleichs­wei­se weni­ge, aber dafür bedeut­sa­me Ände­run­gen mit sich gebracht.
Beschei­de über den Gewer­be­steu­er­mess­be­trag erge­hen in Hin­sicht auf die Nicht­ab­zieh­bar­keit der Gewer­be­steu­er als Betriebs­aus­ga­be nun end­gül­tig.
Die Steu­er­pau­scha­lie­rung für Sach­zu­wen­dun­gen kann nach einem Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs jeder­zeit rück­gän­gig gemacht wer­den.
Die Finanz­ver­wal­tung gibt Hin­wei­se zur Abfär­bung gewerb­li­cher Ein­künf­te auf die Tätig­keit als Arzt, ins­be­son­de­re bei der inte­grier­ten Ver­sor­gung in Gemein­schafts­pra­xen.
Für ein Taxi ist bei der 1 %-Rege­lung statt des regu­lä­ren Lis­ten­prei­ses der Son­der­preis anzu­set­zen, den der Her­stel­ler für Taxis und Miet­wa­gen aus­weist.
Damit die Buch­füh­rung vom Finanz­amt akzep­tiert wird, müs­sen Unter­neh­men beim Ein­satz von Regis­trier­kas­sen und ähn­li­chen Gerä­ten ver­schie­de­ne Pflich­ten beach­ten. Die Gna­den­frist für nicht auf­rüst­ba­re Alt­ge­rä­te läuft zum Jah­res­en­de aus.
Für das­sel­be Jahr ist ein erneu­ter Wech­sel der Gewinn­ermitt­lungs­art vor Bestands­kraft des Steu­er­be­scheids nur aus beson­de­ren Grün­den zuläs­sig.
Ein selb­stän­di­ger Ren­ten­be­ra­ter erfüllt nicht die Vor­aus­set­zung, um steu­er­lich als Frei­be­ruf­ler zu gel­ten.
Ob die Ein­kom­men­steu­er in der Insol­venz eine nach­ran­gi­ge Ver­bind­lich­keit oder eine Mas­se­schuld ist, hängt nicht zuletzt von der Gewinn­ermitt­lungs­art ab.
Ein nur per Raum­tei­ler abge­trenn­ter Arbeits­be­reich in der eige­nen Woh­nung ist nicht steu­er­lich berück­sich­ti­gungs­fä­hig.