Selbständige und Unternehmer

Das Zwei­te Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz ent­hält anders als sein Vor­gän­ger gleich meh­re­re Maß­nah­men, die fast alle Unter­neh­men betref­fen.
Die Beschrän­kung des Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trags auf klei­ne­re Betrie­be über eine Gewinn­gren­ze ist eine ver­fas­sungs­recht­lich zuläs­si­ge Ein­schrän­kung.
Für ein gemein­sam genutz­tes häus­li­ches Arbeits­zim­mer kann jeder Nut­zer den vol­len Höchst­be­trag von 1.250 Euro steu­er­lich gel­tend machen.
Die in Kraft getre­te­ne Reform der Insol­venz­an­fech­tung besei­tigt zwar nicht alle Pro­ble­me, schafft aber etwas mehr Sicher­heit für Lie­fe­ran­ten und Arbeit­neh­mer insol­ven­ter Betrie­be.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um gibt neue Ant­wor­ten auf Fra­gen zur Hand­ha­bung der Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trä­ge, auch in Bezug auf die ab 2016 gül­ti­ge Geset­zes­än­de­rung.
Es zeich­net sich ab, dass für die Steu­er­be­güns­ti­gung von Sanie­rungs­ge­win­nen wie­der eine gesetz­li­che Rege­lung geschaf­fen wird.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat bekannt gege­ben, in wel­chen Ver­fah­ren 2017 vor­aus­sicht­lich ein Urteil fal­len wird.
Die Gren­ze für die Sofort­ab­schrei­bung von gering­wer­ti­gen Wirt­schafts­gü­tern soll 2018 von bis­her 410 Euro auf 800 Euro ange­ho­ben wer­den.
Die Rege­lung zum Erlass der Steu­er auf Sanie­rungs­ge­win­ne ist ver­fas­sungs­wid­rig, weil es kei­ne gesetz­li­che Grund­la­ge für den Erlass gibt.
Ein neu­es Gesetz bringt neben umfas­sen­den Mit­tei­lungs- und Anzei­ge­pflich­ten für Geschäfts­be­zie­hun­gen ins Aus­land auch eine gene­rel­le Abschaf­fung des steu­er­li­chen Bank­ge­heim­nis­ses.