Selbständige und Unternehmer

Auch in der Insol­venz hat ein Unter­neh­mer noch dis­po­ni­bles Ver­mö­gen, mit dem er steu­er­lich abzieh­ba­re Betriebs­aus­ga­ben gene­rie­ren kann. Bei Zah­lun­gen vom Oder-Kon­to eines Ehe­paars muss eine Zah­lung dafür aber nach­weis­lich dem insol­ven­ten Ehe­gat­ten zure­chen­bar sein.
Der Fis­kus will per Gesetz ab 2019 den Ein­satz mani­pu­la­ti­ons­si­che­rer Kas­sen ver­bind­lich vor­schrei­ben.
Stu­di­en­kos­ten der Kin­der sind grund­sätz­lich zumin­dest teil­wei­se pri­vat ver­an­lasst und daher auch bei einer Ver­pflich­tung zum Unter­neh­mens­ein­tritt nach Stu­di­en­ab­schluss nicht als Betriebs­aus­ga­ben abzieh­bar.
Die Finanz­ver­wal­tung hat im Streit um die Gewinn­rea­li­sie­rung von Abschlags­zah­lun­gen ein­ge­lenkt und ver­langt nicht mehr, dass Abschlags­zah­lun­gen auf Werk­leis­tun­gen sofort ergeb­nis­wirk­sam erfasst wer­den.
Anders als frü­her die Ans­parab­schrei­bung hat die Auf­lö­sung eines Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trags bei Betriebs­auf­ga­be kei­ne Aus­wir­kun­gen auf den Ver­äu­ße­rungs­ge­winn.
Anders als bei der Neu­grün­dung ist bei einer wesent­li­chen Betriebs­er­wei­te­rung auch kurz nach der Grün­dung kei­ne beson­de­re Glaub­haft­ma­chung der Inves­ti­ti­ons­ab­sicht not­wen­dig.
Weil der Bun­des­fi­nanz­hof ernst­li­che Zwei­fel an der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Zins­schran­ke hat, hat er dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt den Fall zur Ent­schei­dung vor­ge­legt.
Ein Hand­werks­be­trieb darf für einen regel­mä­ßig fest­ge­setz­ten Zusatz­bei­trag der Hand­werks­kam­mer eine Rück­stel­lung bil­den.
Der Wech­sel­rich­ter für eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ist eine not­wen­di­ge Hilfs­an­la­ge, wes­halb der dafür not­wen­di­ge Strom von der Strom­steu­er befreit ist.
Die Finanz­ver­wal­tung lässt nach einem Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs nun auch die nach­träg­li­che Auf­sto­ckung von Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trä­gen zu.