Selbständige und Unternehmer

Im kom­men­den Jahr wird die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be 0,4 % nied­ri­ger lie­gen als 2016.
Ein neu­es Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz soll die deut­sche Wirt­schaft ab 2017 von unnö­ti­gem Papier­krieg befrei­en.
Ab 2020 wird der Ein­satz mani­pu­la­ti­ons­si­che­rer Kas­sen per Gesetz ver­bind­lich vor­ge­schrie­ben. Aber schon 2017 gel­ten ver­schärf­te Vor­schrif­ten für alte Regis­trier­kas­sen.
Bei einem lang­fris­ti­gen Frem­wäh­rungs­dar­le­hen sind Wech­sel­kurs­schwan­kun­gen üblich und daher kein Grund für eine Ände­rung des Bilanz­an­sat­zes des Dar­le­hens.
Für die Abfär­be­wir­kung gewerb­li­cher Ein­künf­te auf die Ein­künf­te aus frei­be­ruf­li­cher oder ver­mö­gens­ver­wal­ten­der Tätig­keit gibt es bei Betei­li­gungs­er­trä­gen kei­ne Baga­tell­gren­ze.
Die Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen, die ein Schöf­fe für sei­ne ehren­amt­li­che Tätig­keit erhält, gehö­ren zu den Ein­künf­ten aus selbst­stän­di­ger Tätig­keit.
Ab 2017 gilt die neu ver­öf­fent­lich­te Ver­si­on der Taxo­no­mie für die E-Bilanz, die ver­schie­de­ne Ände­run­gen und Ergän­zun­gen ent­hält.
Wer ein rein elek­trisch betrie­be­nes Auto kauft, erhält eine Prä­mie von 4.000 Euro. Zudem sol­len neue Elek­tro­au­tos zehn Jah­re von der Steu­er befreit sein.
Das Gesetz bringt län­ge­re Fris­ten für die Steu­er­erklä­rung, einen zwin­gen­den Ver­spä­tungs­zu­schlag für ver­spä­te­te Steu­er­erklä­run­gen und mehr Auto­ma­ti­sie­rung bei den Finanz­äm­tern.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hält die Vor­la­ge des Finanz­ge­richts Ham­burg zur Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der gewer­be­steu­er­li­chen Hin­zu­rech­nung nicht für aus­rei­chend begrün­det.