Selbständige und Unternehmer

Für die Abfär­be­wir­kung gewerb­li­cher Ein­künf­te auf die Ein­künf­te aus frei­be­ruf­li­cher oder ver­mö­gens­ver­wal­ten­der Tätig­keit gibt es bei Betei­li­gungs­er­trä­gen kei­ne Baga­tell­gren­ze.
Die Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen, die ein Schöf­fe für sei­ne ehren­amt­li­che Tätig­keit erhält, gehö­ren zu den Ein­künf­ten aus selbst­stän­di­ger Tätig­keit.
Ab 2017 gilt die neu ver­öf­fent­lich­te Ver­si­on der Taxo­no­mie für die E-Bilanz, die ver­schie­de­ne Ände­run­gen und Ergän­zun­gen ent­hält.
Wer ein rein elek­trisch betrie­be­nes Auto kauft, erhält eine Prä­mie von 4.000 Euro. Zudem sol­len neue Elek­tro­au­tos zehn Jah­re von der Steu­er befreit sein.
Das Gesetz bringt län­ge­re Fris­ten für die Steu­er­erklä­rung, einen zwin­gen­den Ver­spä­tungs­zu­schlag für ver­spä­te­te Steu­er­erklä­run­gen und mehr Auto­ma­ti­sie­rung bei den Finanz­äm­tern.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hält die Vor­la­ge des Finanz­ge­richts Ham­burg zur Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der gewer­be­steu­er­li­chen Hin­zu­rech­nung nicht für aus­rei­chend begrün­det.
Wer die Pflicht zur Offen­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses igno­riert oder die ein­jäh­ri­ge Frist ver­säumt, muss mit emp­find­li­chen Stra­fen rech­nen.
Die Grund­er­werb­steu­er­be­frei­ung für kon­zern­in­ter­ne Umstruk­tu­rie­run­gen kommt nach einem Urteil des Finanz­ge­richts Düs­sel­dorf auch für neu­ge­grün­de­te Toch­ter­un­ter­neh­men in Fra­ge.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um akzep­tiert in einer aktua­li­sier­ten Ver­wal­tungs­an­wei­sung zum Kin­der­geld mehr Aus­bil­dun­gen als unschäd­li­che Erst­aus­bil­dung oder unschäd­li­ches Erst­stu­di­um.
Der Mehr­ge­winn aus einer Betriebs­prü­fung ist in der Regel nach dem ver­ein­bar­ten Gewinn­ver­tei­lungs­schlüs­sel auf­zu­tei­len.