Selbständige und Unternehmer

Sowohl der gewerb­li­che als auch der pri­va­te Ver­kauf über eBay, ama­zon & Co. ist reich an steu­er­li­chen Stol­per­fal­len, wie meh­re­re aktu­el­le Urtei­le und Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen bewei­sen.
Eine mög­li­che Wert­min­de­rung eines VW-Fahr­zeugs durch über­höh­te Abgas­wer­te ist nicht steu­er­lich abzugs­fä­hig.
Die Vier­jah­res­frist für die Nut­zung einer Reinves­ti­ti­ons­rück­la­ge ist beim Kauf eines neu­en Wirt­schafts­guts grund­sätz­lich nicht ver­län­ger­bar.
Im Gegen­satz zu Dar­le­hens­zin­sen sind nega­ti­ve Ein­la­ge­zin­sen nicht bei der gewer­be­steu­er­li­chen Hin­zu­rech­nung zu berück­sich­ti­gen.
Eine Lea­sing-Son­der­zah­lung zu Ver­trags­be­ginn ist auch dann nur zeit­an­tei­lig bei der Fahr­ten­buch­me­tho­de zu berück­sich­ti­gen, wenn ab dem Fol­ge­jahr die 1 %-Rege­lung ange­wandt wird.
Die Lis­te der Steu­er­än­de­run­gen zum Jah­res­wech­sel fällt dies­mal über­schau­bar aus. Inter­es­sant für Unter­neh­mer sind vor allem die Ände­run­gen beim Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag.
Das Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz als auch das Bilanz­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz wir­ken sich ab 2016 auf den Auf­bau und Umfang der Bilanz sowie auf die Pflicht zur Bilan­zie­rung aus.
Geht es nach dem Nie­der­säch­si­schen Finanz­ge­richt, kön­nen Unter­neh­men die Pau­schal­ver­steue­rung von Geschen­ken und Sach­zu­wen­dun­gen jeder­zeit rück­gän­gig machen, solan­ge die Steu­er noch nicht bestands­kräf­tig ist.
Das Prin­zip, dass teils beruf­lich und teils pri­vat ver­an­lass­te Kos­ten in der Regel zumin­dest antei­lig als Wer­bungs­kos­ten oder Betriebs­aus­ga­ben gel­tend gemacht wer­den kön­nen, gilt auch für eine Fei­er.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sei­ne Ver­wal­tungs­an­wei­sung zur Pau­schal­ver­steue­rung von Geschen­ken und Sach­zu­wen­dun­gen an die neue Recht­spre­chung ange­passt.