Selbständige und Unternehmer

Für Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te mit einem Fir­men­wa­gen hält das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf bei der 1 %-Rege­lung nur eine monats­wei­se Abrech­nung für mög­lich.
Für das Finanz­ge­richt Mün­chen sind die Wech­sel­rich­ter einer Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge kei­ne Neben- oder Hilfs­an­la­gen zur Strom­erzeu­gung, wes­we­gen der von ihnen ver­brauch­te Strom der Strom­steu­er unter­liegt.
Aus einem Anpas­sungs­ge­setz mit pri­mär redak­tio­nel­lem Cha­rak­ter ist kurz vor der Ver­ab­schie­dung ein ech­tes Steu­er­än­de­rungs­ge­setz gewor­den.
Bei der Berech­nung des geld­wer­ten Vor­teils mit der Fahr­ten­buch­me­tho­de ist eine Lea­sing-Son­der­zah­lung nur zeit­an­tei­lig zu berück­sich­ti­gen.
In bestimm­ten Fäl­len ist die Pas­si­vie­rung einer Ver­bind­lich­keit trotz eines Rang­rück­tritts auf künf­ti­ge Erträ­ge mög­lich.
Für das Finanz­ge­richt Nie­der­sach­sen gibt es kei­nen Grund, aus dem Über­nach­tungs­preis einen fik­ti­ven Anteil für die Park­platz­über­las­sung zum vol­len Umsatz­steu­er­satz anzu­set­zen.
Die Erklä­rung einer Betriebs­auf­ga­be muss ein­deu­tig sein und kann nicht rück­wir­kend abge­ge­ben wer­den. Einen Betriebs­ent­nah­me­ge­winn in der Steu­er­erklä­rung zu dekla­rie­ren, genügt daher nicht.
Eine bran­chen­spe­zi­fi­sche Auf­zeich­nungs­pflicht gilt auch als steu­er­li­che Auf­zeich­nungs­pflicht, wodurch sich die Auf­be­wah­rungs­pflicht für Unter­la­gen ver­län­gern kann.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat die Vor­ga­be der Finanz­ver­wal­tung bestä­tigt, dass ein Wech­sel zur Fahr­ten­buch­me­tho­de im lau­fen­den Jahr nicht mög­lich ist.
Meh­re­re Finanz­ge­rich­te haben ent­schie­den, dass die loka­le Bet­ten­steu­er jeweils nicht gegen die Ver­fas­sung ver­stößt und damit recht­mä­ßig ist.