Selbständige und Unternehmer

Bei der Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­nung bleibt eine Vor­steu­er­erstat­tung auch dann eine steu­er­pflich­ti­ge Betriebs­ein­nah­me, wenn die vor­her­ge­hen­de Betriebs­aus­ga­be für die Rech­nung spä­ter nicht aner­kannt wird.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sich zur ertrag­steu­er­li­chen Beur­tei­lung von Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Betriebs­stät­te sowie von Rei­se­kos­ten geäu­ßert.
Unter die Grund­er­werb­steu­er kann auch der Kauf von Gesell­schafts­an­tei­len fal­len; hat die Gesell­schaft aber Grund­stü­cke unter auf­schie­ben­den Bedin­gun­gen gekauft, zäh­len die­se Grund­stü­cke nur dann, wenn die Bedin­gun­gen beim Kauf der Antei­le bereits erfüllt sind.
Auch eine Tätig­keit im Medi­en­be­reich muss eine aus­rei­chen­de eigen­schöp­fe­ri­sche Leis­tung haben, um als frei­be­ruf­lich zu gel­ten — was bei rei­ner Pro­dukt­prä­sen­ta­ti­on nicht der Fall ist.
Die Bun­des­re­gie­rung hat jetzt den Regie­rungs­ent­wurf für das Gesetz zur Umset­zung der EU-Bilanz­richt­li­nie in deut­sches Recht beschlos­sen.
Die Tarif­be­güns­ti­gung für außer­or­dent­li­che Ein­künf­te, die geballt zuflie­ßen, gilt nicht nur für Zah­lun­gen von Kun­den, son­dern auch für Steu­er­erstat­tun­gen, um die vor­her mit dem Finanz­amt vor Gericht gestrit­ten wur­de.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat sich mit der lei­ten­den und eigen­ver­ant­wort­li­chen Tätig­keit selb­stän­di­ger Ärz­te bei Beschäf­ti­gung ange­stell­ter Ärz­te aus­ein­an­der­ge­setzt.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat bestä­tigt, dass eine Steu­er­erklä­rung auch per Fax wirk­sam abge­ge­ben wer­den kann.
Vie­le Unter­neh­men müs­sen sich ab 2015 auf eine ver­stärk­te Kon­trol­le der Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be ein­stel­len. Dafür wird nun eine ver­bind­li­che Gering­fü­gig­keits­gren­ze im Gesetz ver­an­kert.
Unter­neh­mer und Frei­be­ruf­ler müs­sen sich auf eine Rei­he grö­ße­rer und klei­ne­rer Ände­run­gen zum Jah­res­wech­sel ein­stel­len.