Selbständige und Unternehmer

Im kom­men­den Jahr wird die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be unver­än­dert bei 5,2 % lie­gen.
Selbst bei einem Zwi­schen­miet­ver­hält­nis und der dar­aus fol­gen­den Dop­pel­be­steue­rung hält der Bun­des­fi­nanz­hof die Hin­zu­rech­nung von Miet- und Pacht­zin­sen für ver­fas­sungs­ge­mäß.
Der Regie­rungs­ent­wurf für das inof­fi­zi­el­le Jah­res­steu­er­ge­setz 2015 in Form des Zoll­ko­de­xan­pas­sungs­ge­set­zes liegt jetzt vor.
Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat sich mit der Mög­lich­keit eines Grund­steu­er­erlas­ses bei einem Zwi­schen­miet­ver­hält­nis befasst und im Streit­fall nega­tiv ent­schie­den.
Seit dem 29. Juli 2014 haben Gläu­bi­ger in Han­dels­ge­schäf­ten Anspruch auf einen höhe­ren Ver­zugs­zins und eine Ver­zugs­pau­scha­le von 40 Euro.
Wenn die Ver­pflich­tung zur Prü­fung des Abschlus­ses allein durch den Gesell­schafts­ver­trag begrün­det ist, darf kei­ne Rück­stel­lung für die Prü­fungs­kos­ten gebil­det wer­den.
Für die Umset­zung der EU-Bilanz­richt­li­nie in deut­sches Recht liegt jetzt der ers­te Gesetz­ent­wurf vor.
Für Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te mit einem Fir­men­wa­gen hält das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf bei der 1 %-Rege­lung nur eine monats­wei­se Abrech­nung für mög­lich.
Aus einem Anpas­sungs­ge­setz mit pri­mär redak­tio­nel­lem Cha­rak­ter ist kurz vor der Ver­ab­schie­dung ein ech­tes Steu­er­än­de­rungs­ge­setz gewor­den.
Bei der Berech­nung des geld­wer­ten Vor­teils mit der Fahr­ten­buch­me­tho­de ist eine Lea­sing-Son­der­zah­lung nur zeit­an­tei­lig zu berück­sich­ti­gen.