Selbständige und Unternehmer

Der Bun­des­rat hat meh­re­ren gro­ßen Steu­er­ge­set­zen vor­erst die Zustim­mung ver­wei­gert, dar­un­ter das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013.
Im Gegen­satz zum Finanz­ge­richt Ham­burg hat der Bun­des­fi­nanz­hof kei­ne ver­fas­sungs­recht­li­chen Zwei­fel an den gewer­be­steu­er­li­chen Hin­zu­rech­nungs­vor­schrif­ten.
Ände­run­gen zum Jah­res­wech­sel und regel­mä­ßi­ge Fris­ten sor­gen für Hand­lungs­be­darf vor Weih­nach­ten.
Auch für eine Schiffs­rei­se mit dem Cha­rak­ter eines Publi­ci­ty-Events für zahl­rei­che Geschäfts­part­ner sind die Kos­ten für Rei­se und Bewir­tung nicht als Betriebs­aus­ga­ben abzieh­bar.
Auch wenn die Ent­fer­nungs­pau­scha­le von der Ent­fer­nung und nicht den gefah­re­nen Kilo­me­tern abhängt, gibt es die vol­le Pau­scha­le nur bei Hin- und Rück­fahrt am glei­chen Tag.
Deutsch­land über­nimmt noch die­ses Jahr die EU-Micro-Richt­li­nie in deut­sches Recht, die eini­ge Erleich­te­run­gen bei den Bilanz­re­geln für Kleinst­ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten vor­sieht.
Bei einem Rechungs­be­trag von mehr als 150 Euro muss die Bewir­tungs­rech­nung zwin­gend auch den Namen des bewir­ten­den Steu­er­zah­lers ent­hal­ten.
Ab dem Jahr 2014 soll das steu­er­li­che Rei­se­kos­ten­recht in eini­gen Punk­ten ver­ein­facht und an die Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs ange­passt wer­den.
Selbst wenn die steu­er­recht­li­chen Vor­schrif­ten höhe­re Rück­stel­lun­gen zulas­sen wür­den, sind auch für die steu­er­recht­li­che Bewer­tung die han­dels­recht­li­chen Rück­stel­lungs­be­trä­ge maß­geb­lich.
Noch in die­sem Jahr sol­len die Erleich­te­run­gen bei den Bilanz­re­geln für Kleinst­ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten umge­setzt wer­den.