Selbständige und Unternehmer

Die Vor­ga­be, dass in die Her­stel­lungs­kos­ten eines Wirt­schafts­guts auch die antei­li­gen Gemein­kos­ten ein­zu­be­zie­hen sind, hat die Finanz­ver­wal­tung vor­erst wie­der rück­wir­kend auf­ge­ho­ben.
Mit einer Rei­he von Rege­lun­gen für Inkas­so, Abmah­nun­gen und Wer­be- sowie Wett­be­wers­ver­stö­ße sol­len unse­riö­se Geschäfts­prak­ti­ken ein­ge­dämmt wer­den.
Die Finanz­ver­wal­tung äußert sich zur Hand­ha­bung der Umsatz­steu­er als regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­de Zah­lung.
In einer wesent­li­chen Fra­ge hat der Bun­des­fi­nanz­hof sei­ne Recht­spre­chung geän­dert und lässt nun objek­tiv feh­ler­haf­te Bilanz­an­sät­ze grund­sätz­lich nicht mehr zu, selbst wenn sie sub­jek­tiv ver­tret­bar sind.
Auf das neu­es­te Jahr­hun­dert­hoch­was­ser haben der Fis­kus, die Kran­ken­kas­sen und ande­re Insti­tu­tio­nen mit zahl­rei­chen Hilfs­maß­nah­men und Erleich­te­run­gen für die Betrof­fe­nen reagiert.
Gegen die Auf­fas­sung der Finanz­ver­wal­tung hat das Finanz­ge­richt Nie­der­sach­sen ent­schie­den, dass ein Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag auch nach­träg­lich noch auf­ge­stockt wer­den kann.
Das Finanz­ge­richt Müns­ter hat ernst­li­che Zwei­fel an der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Zins­schran­ke, weil sie auch bei Fremd­fi­nan­zie­run­gen zu erheb­li­chen Belas­tun­gen füh­ren kann.
Wegen der ver­schie­de­nen Kla­gen gegen die Neu­fas­sung der Gewer­be­steu­er erge­hen die Fest­set­zun­gen der Gewer­be­steu­er­mess­be­trä­ge nur noch vor­läu­fig.
Auch Unter­neh­mer kön­nen maxi­mal eine regel­mä­ßi­ge Arbeits­stät­te haben und damit für Fahr­ten zu wei­te­ren Tätig­keits­or­ten die vol­len Fahrt­kos­ten statt nur der Ent­fer­nungs­pau­scha­le steu­er­lich gel­tend machen.
Mit dem Gesetz zur Ver­kür­zung der Auf­be­wah­rungs­fris­ten ist auch das drit­te Alter­na­tiv­ge­setz zum Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 im Ver­mitt­lungs­aus­schuss gelan­det.