Selbständige und Unternehmer

Mit der nächs­ten Über­ar­bei­tung der EU-Bilanz­richt­li­nie sol­len unter ande­rem die Kos­ten der Bericht­erstat­tung vor allem für Klein­un­ter­neh­men redu­ziert wer­den.
Bei Ehe­gat­ten-Arbeits­ver­hält­nis­sen schaut das Finanz­amt ger­ne mal genau­er hin und kann die Aner­ken­nung des Arbeits­ver­hält­nis­ses ver­wei­gern, wenn das Arbeits­ver­hält­nis nicht fremd­üb­lich aus­ge­stal­tet ist.
In der Ver­gan­gen­heit war es mög­lich, dass Ehe­gat­ten bei der Ein­kom­men­steu­er kei­nen Aus­gleich für die gezahl­te Gewer­be­steu­er erhiel­ten, wenn der eine Ehe­gat­te Gewer­be­ver­lus­te hat­te, die die Gewin­ne des ande­ren Ehe­gat­ten kom­pen­sier­ten.
Auch der Übungs­raum eines Berufs­mu­si­kers kann ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer sein und unter­liegt damit der steu­er­li­chen Abzugs­be­schrän­kung.
Gut­schrif­ten müs­sen künf­tig zwin­gend als sol­che gekenn­zeich­net sein, damit der Vor­steu­er­ab­zug erhal­ten bleibt.
Zwei wei­te­re Län­der haben mit der deut­schen Finanz­ver­wal­tung ein Abkom­men über den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch geschlos­sen, und mit den USA soll die Zusam­men­ar­beit in Steu­er­fra­gen ver­stärkt wer­den.
Ein gleich­wer­ti­ges Auto im Pri­vat­ver­mö­gen ent­kraf­tet den Anscheins­be­weis, der sonst für eine Pri­vat­nut­zung betrieb­li­cher Pkw und damit für die Anwen­dung der 1 %-Rege­lung spricht.
Ent­spre­chend dem Rekord­tief bei den Zin­sen fällt auch der Basis­zins für die Bewer­tung des Betriebs­ver­mö­gens in die­sem Jahr noch ein­mal deut­lich nied­ri­ger aus als im Vor­jahr.
Steu­er­be­schei­de sol­len bis zur Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts nur noch vor­läu­fig erge­hen, soweit es die Nicht­ab­zieh­bar­keit der Gewer­be­steu­er ab dem Jahr 2008 betrifft.
Nach dem der Streit um das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 zwi­schen Regie­rung und Oppo­si­ti­on Mit­te Dezem­ber im Eklat geen­det ist, ist die Zukunft des Geset­zes unsi­che­rer denn je.