Selbständige und Unternehmer

Auf das neu­es­te Jahr­hun­dert­hoch­was­ser haben der Fis­kus, die Kran­ken­kas­sen und ande­re Insti­tu­tio­nen mit zahl­rei­chen Hilfs­maß­nah­men und Erleich­te­run­gen für die Betrof­fe­nen reagiert.
Gegen die Auf­fas­sung der Finanz­ver­wal­tung hat das Finanz­ge­richt Nie­der­sach­sen ent­schie­den, dass ein Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag auch nach­träg­lich noch auf­ge­stockt wer­den kann.
Das Finanz­ge­richt Müns­ter hat ernst­li­che Zwei­fel an der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Zins­schran­ke, weil sie auch bei Fremd­fi­nan­zie­run­gen zu erheb­li­chen Belas­tun­gen füh­ren kann.
Wegen der ver­schie­de­nen Kla­gen gegen die Neu­fas­sung der Gewer­be­steu­er erge­hen die Fest­set­zun­gen der Gewer­be­steu­er­mess­be­trä­ge nur noch vor­läu­fig.
Auch Unter­neh­mer kön­nen maxi­mal eine regel­mä­ßi­ge Arbeits­stät­te haben und damit für Fahr­ten zu wei­te­ren Tätig­keits­or­ten die vol­len Fahrt­kos­ten statt nur der Ent­fer­nungs­pau­scha­le steu­er­lich gel­tend machen.
Mit dem Gesetz zur Ver­kür­zung der Auf­be­wah­rungs­fris­ten ist auch das drit­te Alter­na­tiv­ge­setz zum Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 im Ver­mitt­lungs­aus­schuss gelan­det.
Dass auch für bil­li­ge Gebraucht­wa­gen der geld­wer­te Vor­teil nach dem Brut­to­lis­ten­preis des Neu­wa­gens berech­net wird, hält der Bun­des­fi­nanz­hof für ver­fas­sungs­ge­mäß
Mit der nächs­ten Über­ar­bei­tung der EU-Bilanz­richt­li­nie sol­len unter ande­rem die Kos­ten der Bericht­erstat­tung vor allem für Klein­un­ter­neh­men redu­ziert wer­den.
Bei Ehe­gat­ten-Arbeits­ver­hält­nis­sen schaut das Finanz­amt ger­ne mal genau­er hin und kann die Aner­ken­nung des Arbeits­ver­hält­nis­ses ver­wei­gern, wenn das Arbeits­ver­hält­nis nicht fremd­üb­lich aus­ge­stal­tet ist.
In der Ver­gan­gen­heit war es mög­lich, dass Ehe­gat­ten bei der Ein­kom­men­steu­er kei­nen Aus­gleich für die gezahl­te Gewer­be­steu­er erhiel­ten, wenn der eine Ehe­gat­te Gewer­be­ver­lus­te hat­te, die die Gewin­ne des ande­ren Ehe­gat­ten kom­pen­sier­ten.