Selbständige und Unternehmer

Auch wenn die Ent­fer­nungs­pau­scha­le von der Ent­fer­nung und nicht den gefah­re­nen Kilo­me­tern abhängt, gibt es die vol­le Pau­scha­le nur bei Hin- und Rück­fahrt am glei­chen Tag.
Deutsch­land über­nimmt noch die­ses Jahr die EU-Micro-Richt­li­nie in deut­sches Recht, die eini­ge Erleich­te­run­gen bei den Bilanz­re­geln für Kleinst­ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten vor­sieht.
Bei einem Rechungs­be­trag von mehr als 150 Euro muss die Bewir­tungs­rech­nung zwin­gend auch den Namen des bewir­ten­den Steu­er­zah­lers ent­hal­ten.
Ab dem Jahr 2014 soll das steu­er­li­che Rei­se­kos­ten­recht in eini­gen Punk­ten ver­ein­facht und an die Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs ange­passt wer­den.
Selbst wenn die steu­er­recht­li­chen Vor­schrif­ten höhe­re Rück­stel­lun­gen zulas­sen wür­den, sind auch für die steu­er­recht­li­che Bewer­tung die han­dels­recht­li­chen Rück­stel­lungs­be­trä­ge maß­geb­lich.
Noch in die­sem Jahr sol­len die Erleich­te­run­gen bei den Bilanz­re­geln für Kleinst­ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten umge­setzt wer­den.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat bestä­tigt, dass nur rei­ne Luft­fahrt­un­ter­neh­men Anspruch auf die Mine­ral­öl­steu­er­be­frei­ung für Flug­zeug­treib­stoff haben.
Eine Mini-Unter­neh­men­steu­er­re­form mit einem höhe­ren Ver­lus­t­rück­trag und Ver­ein­fa­chun­gen bei der steu­er­li­chen Organ­schaft sind für das Jahr 2014 in Vor­be­rei­tung.
Obwohl es für Ein­nah­me-Über­schuss-Rech­ner kei­ne gesetz­li­chen Auf­zeich­nungs­pflich­ten gibt, müs­sen bar­geld­in­ten­si­ve Betrie­be eini­ger­ma­ßen detail­lier­te Kas­sen­auf­zeich­nun­gen füh­ren, wenn sie kei­ne Steu­er­schät­zung ris­kie­ren wol­len.
Auch bei noch in Grün­dung befind­li­chen Betrie­ben setzt der Nach­weis der Inves­ti­ti­ons­ab­sicht nicht zwin­gend eine ver­bind­li­che Bestel­lung vor­aus.