Selbständige und Unternehmer

Der Bun­des­tag hat das Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz 2011 beschlos­sen und dabei eini­ge Ände­run­gen dar­an vor­ge­nom­men.
Kom­mu­nen dür­fen von Hotels und ande­ren Beher­ber­gungs­be­trie­ben eine Bet­ten­steu­er pro Über­nach­tung ver­lan­gen.
Die Zwei­fel an der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des Haus­halts­be­gleit­ge­set­zes 2004 sind nun ent­gül­tig rück­wir­kend besei­tigt wor­den.
Wer vor­sätz­lich fal­sche Anga­ben in der Steu­er­erklä­rung macht, muss unter ande­rem mit rück­wir­ken­der Ände­rung der Steu­er­be­schei­de für 10 Jah­re rech­nen.
Das nächs­te Steu­er­än­de­rungs­ge­setz ist bereits in Arbeit, bringt aber nur Ände­run­gen im Detail und die noch aus­ste­hen­den Rege­lun­gen zum elek­tro­ni­schen Lohn­steu­er­ab­zug.
Die Kos­ten für einen Old­ti­mer im Betriebs­ver­mö­gen sind nicht als Betriebs­aus­ga­ben abzugs­fä­hig.
Die Rück­stel­lung zur Auf­be­wah­rung von Geschäfts­un­ter­la­gen ist in der Regel mit dem 5,5fachen der jähr­li­chen Auf­be­wah­rungs­kos­ten anzu­set­zen.
Die Bun­des­re­gie­rung hat jetzt einen Gesetz­ent­wurf für die von ihr geplan­ten Steu­er­ver­ein­fa­chun­gen vor­ge­legt.
Die Bun­des­re­gie­rung will gegen das EU-Ver­bot der Sanie­rungs­klau­sel kla­gen, muss aber trotz­dem erst ein­mal die gewähr­ten Steu­er­vor­tei­le zurück­for­dern.
Zumin­dest Groß­be­trie­be dür­fen auch ohne kon­kre­te Prü­fungs­an­ord­nung eine Rück­stel­lung für die Kos­ten einer Betriebs­prü­fung bil­den.