Selbständige und Unternehmer

Meh­re­re steu­er­zah­ler­freund­li­che Urtei­le des Bun­des­fi­nanz­hofs wer­den nun per Gesetz wie­der aus­ge­he­belt.
Unter­neh­mer und Frei­be­ruf­ler müs­sen sich auf eine Rei­he grö­ße­rer und klei­ne­rer Ände­run­gen zum Jah­res­wech­sel ein­stel­len.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ent­schei­det noch nicht über die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Min­dest­be­steue­rung per Ver­lust­ver­rech­nungs­be­schrän­kung.
Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2010 ent­hält neben rei­nen Kor­rek­tur- und Repa­ra­tur­maß­nah­men der Geset­zes­tex­te auch eine gan­ze Rei­he von Ände­run­gen, die prak­ti­sche Bedeu­tung haben.
Die Gewer­be­auf­sicht darf auf Anre­gung des Finanz­amts die Betriebs­schlie­ßung ver­an­las­sen, wenn erheb­li­che Steu­er­schul­den bestehen.
Weil die Anwen­dungs­vor­schrif­ten für die E-Bilanz erst Ende 2010 vor­lie­gen, wird die Pflicht zur elek­tro­ni­schen Abga­be der Bilanz um ein Jahr ver­scho­ben.
Ein bau­lich abge­trenn­tes Arbeits­zim­mer im eige­nen Haus wird nicht von der Abzugs­be­schrän­kung für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer erfasst.
Weil aus­län­di­sche Gesell­schafts­for­men von der Bil­dung einer steu­er­li­chen Organ­schaft aus­ge­nom­men sind, ver­langt die EU-Kom­mis­si­on Ände­run­gen im deut­schen Steu­er­recht.
Das Wahl­recht bei der Bilan­zie­rung gering­wer­ti­ger Wirt­schafts­gü­ter schafft Ent­schei­dungs­spiel­raum für eine opti­ma­le Steu­er­pla­nung.
Damit für ein Wirt­schafts­gut eine degres­si­ve Abschrei­bung mög­lich ist, müs­sen deren Vor­aus­set­zun­gen nicht nur im Jahr der Anschaf­fung, son­der auch im Jahr der Ein­la­ge erfüllt sein.