Selbständige und Unternehmer

Die Gewer­be­auf­sicht darf auf Anre­gung des Finanz­amts die Betriebs­schlie­ßung ver­an­las­sen, wenn erheb­li­che Steu­er­schul­den bestehen.
Weil die Anwen­dungs­vor­schrif­ten für die E-Bilanz erst Ende 2010 vor­lie­gen, wird die Pflicht zur elek­tro­ni­schen Abga­be der Bilanz um ein Jahr ver­scho­ben.
Weil aus­län­di­sche Gesell­schafts­for­men von der Bil­dung einer steu­er­li­chen Organ­schaft aus­ge­nom­men sind, ver­langt die EU-Kom­mis­si­on Ände­run­gen im deut­schen Steu­er­recht.
Das Wahl­recht bei der Bilan­zie­rung gering­wer­ti­ger Wirt­schafts­gü­ter schafft Ent­schei­dungs­spiel­raum für eine opti­ma­le Steu­er­pla­nung.
Ein bau­lich abge­trenn­tes Arbeits­zim­mer im eige­nen Haus wird nicht von der Abzugs­be­schrän­kung für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer erfasst.
Damit für ein Wirt­schafts­gut eine degres­si­ve Abschrei­bung mög­lich ist, müs­sen deren Vor­aus­set­zun­gen nicht nur im Jahr der Anschaf­fung, son­der auch im Jahr der Ein­la­ge erfüllt sein.
Solan­ge die ent­schei­den­den Anga­ben hand­schrift­lich und damit mani­pu­la­ti­ons­si­cher sind, ist eine nach­träg­li­che elek­tro­ni­sche Ergän­zung des Fahr­ten­buchs mög­lich.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um beant­wor­tet Zwei­fels­fra­gen zur Bilan­zie­rung gering­wer­ti­ger Wirt­schafts­gü­ter nach der Ein­füh­rung des Bilan­zie­rungs­wahl­rechts zum 1. Janu­ar 2010.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat eine Vor­la­ge des Nie­der­säch­si­schen Finanz­ge­richts zum Soli­da­ri­täts­zu­schlag abge­lehnt.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat fest­ge­legt, wie die Finanz­äm­ter bei der Besteue­rung von häus­li­chen Arbeits­zim­mern bis zu einer gesetz­li­chen Neu­re­ge­lung ver­fah­ren sol­len.