Selbständige und Unternehmer

Solan­ge das Auto betriebs­be­reit bleibt, führt die zeit­wei­li­ge Abmel­dung nicht zum Ver­lust der Inves­ti­ti­ons­zu­la­ge.
Der Jah­res­wech­sel bringt steu­er­li­che Ent­las­tun­gen für Ein­kom­men­steu­er­zah­ler in erheb­li­chem Umfang.
Unter­neh­mer und Frei­be­ruf­ler müs­sen sich auf eine Rei­he grö­ße­rer und klei­ne­rer Ände­run­gen zum Jah­res­wech­sel ein­stel­len.
Die Finanz­ver­wal­tung hat Richt­li­ni­en für die Anwen­dung des Gewer­be­steu­er­pri­vi­legs von Finanz­dienst­leis­tern auf Lea­sing- und Fac­to­ring­ge­schäf­te ver­öf­fent­licht.
Über­nimmt ein Auto­händ­ler eine Rück­kauf­ver­pflich­tung für einen ver­kauf­ten Neu­wa­gen, muss er den dar­aus zu erwar­ten­den Ver­lust als Ver­bind­lich­keit bilan­zie­ren.
Fürs Ers­te kön­nen Steu­er­zah­ler ohne eige­nen Arbeits­platz im Betrieb die Kos­ten für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer wie­der als Wer­bungs­kos­ten oder Betriebs­aus­ga­ben gel­tend machen.
Nach­dem das steu­er­li­che Sofort­pro­gramm der neu­en Bun­des­re­gie­rung die ers­te von zwei Hür­den genom­men hat, ist die Ver­ab­schie­dung im Bun­des­rat wei­ter unsi­cher.
Ist ein Wirt­schafts­gut nicht dazu geeig­net, den Betrieb zu för­dern, kann es kein gewill­kür­tes Betriebs­ver­mö­gen sein, sodass Ver­lus­te dar­aus kei­ne Betriebs­aus­ga­ben sind.
Die neue Koali­ti­on aus CDU, CSU und FDP plant umfang­rei­che Ände­run­gen im Steu­er­recht.
Höhe­re Ein­nah­men auf­grund der aus­ge­wei­te­ten Betriebs­prü­fun­gen sor­gen für eine erneu­te Sen­kung der Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be.