Selbständige und Unternehmer

Der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter for­dert die Finanz­äm­ter auf, ange­sichts der aktu­el­len Wirt­schafts­la­ge kulant gegen­über Unter­neh­mern und Selbst­stän­di­gen zu sein.
Statt der Ans­parab­schrei­bung gibt es nun den Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag, zu des­sen prak­ti­scher Anwen­dung das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um eini­ge Hin­wei­se lie­fert.
Im Rah­men des Bür­ger­ent­las­tungs­ge­set­zes plant die Koali­ti­on nun auch steu­er­li­che Erleich­te­run­gen für Unter­neh­mer.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um will die Ret­tungs­diens­te durch gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne wei­ter­hin nicht der Gewer­be­steu­er unter­wer­fen.
Nach zwei­jäh­ri­ger Bera­tung ist mit dem Bilanz­rechts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (Bil­MoG) die größ­te Reform des Bilanz­rechts seit mehr als 20 Jah­ren umge­setzt wor­den.
Erst­mals hat sich ein Finanz­ge­richt mit der Pflicht zur Abga­be der Anla­ge EÜR befasst — mit einem inter­es­san­ten Ergeb­nis.
Abwei­chun­gen zwi­schen Anga­ben im Fahr­ten­buch und den Ergeb­nis­sen eines Rou­ten­pla­ners füh­ren nicht auto­ma­tisch zur Nich­tig­keit des Fahr­ten­buchs.
Mit dem Aus­schei­den eines stil­len Gesell­schaf­ters geht auch der auf die­sen Gesell­schaf­ter ent­fal­len­de Ver­lust­vor­trag ver­lo­ren — selbst wenn er indi­rekt wei­ter an der Gesell­schaft betei­ligt ist.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat Regeln für die Zuord­nung ärzt­li­cher Labor­leis­tun­gen zu den Ein­künf­ten aus frei­be­ruf­li­cher oder gewerb­li­cher Tätig­keit ver­öf­fent­licht.
Für die rück­wir­ken­de Gewäh­rung der Ent­fer­nungs­pau­scha­le ab dem ers­ten Kilo­me­ter gibt es nun auch eine gesetz­li­che Grund­la­ge.