Selbständige und Unternehmer

Unter­über­schrift
Mit dem Steu­er­bü­ro­kra­tie­ab­bau­ge­setz will das Finanz­mi­nis­te­ri­um vor allem die elek­tro­ni­sche Daten­über­mitt­lung zwi­schen Steu­er­zah­lern und Finanz­ver­wal­tung wei­ter aus­bau­en.
Auch wenn nur der Unter­neh­mer selbst die Pkw im Betriebs­ver­mö­gen nutzt, soll er nach Ansicht des Finanz­ge­richts Müns­ter für jeden ein­zel­nen Pkw die 1 %-Rege­lung anwen­den.
Ab 2009 soll die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be um ein hal­bes Pro­zent auf 4,4 Pro­zent sin­ken.
Ein letz­ter Teil der geplan­ten Geset­zes­än­de­run­gen im Jah­res­steu­er­ge­setz 2009 betrifft die beschränkt Steu­er­pflich­ti­gen.
Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2009 ent­hält Anpas­sun­gen an Euro­pa­recht und Kor­rek­tu­ren zur Reform des Spen­den­rechts.
Der Regie­rungs­ent­wurf zum Jah­res­steu­er­ge­setz 2009 mit Ände­run­gen für alle Steu­er­zah­ler liegt vor.
Die Inves­ti­ti­ons­zu­la­ge wird für Ost­deutsch­land zwar fort­ge­führt, ab 2010 aber jähr­lich abge­schmol­zen.
Mas­si­ven Pro­tes­te aus der Wirt­schaft ist es zu ver­dan­ken, dass der Plan, einen Kon­troll­chip in jeder Laden­kas­se vor­zu­schrei­ben, erst ein­mal ver­scho­ben wur­de.
Unter­neh­mer und Frei­be­ruf­ler dür­fen sich auf eine Rei­he grö­ße­rer und klei­ne­rer Ände­run­gen durch das Jah­res­steu­er­ge­setz 2009 ein­stel­len.