Selbständige und Unternehmer

Wird die Min­dest­dau­er von fünf Jah­ren für einen Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag nicht ein­ge­hal­ten, liegt kei­ne steu­er­li­che Organ­schaft vor — unab­hän­gig davon, ob es sich dabei um ein Ver­se­hen oder Absicht han­delt.
Der Vor­läu­fig­keits­ver­merk zum Soli­da­ri­täts­zu­schlag wur­de umge­hend auf­ge­ho­ben, nach­dem eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de dazu geschei­tert ist.
Die Nut­zung eines Fir­men-Pkw zur Erzie­lung ande­rer Ein­künf­te ist nicht durch die 1 %-Rege­lung abge­gol­ten, kann aber trotz­dem unbe­rück­sich­tigt blei­ben, wenn dafür kein Wer­bungs­kos­ten- oder Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug erfolgt.
Ein Schrei­ben des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums beant­wor­tet vie­le Zwei­fels­fra­gen zur Steu­er­pau­scha­lie­rung von Sach­zu­wen­dun­gen.
Der Gewinn­zu­schlag bei der Anspar­rück­la­ge lässt sich nicht durch eine unter­jäh­ri­ge Auf­lö­sung der Rück­la­ge ver­mei­den oder kür­zen.
Das Ver­fas­sungs­ge­richt nimmt eine Beschwer­de zur Abzieh­bar­keit der Bei­trä­ge zu berufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­wer­ken vor 2005 nicht zur Ent­schei­dung an.
Gebüh­ren für ver­bind­li­che Aus­künf­te des Finanz­amts zur Gewer­be­steu­er sind ab die­sem Jahr nicht mehr als Betriebs­aus­ga­ben abzieh­bar.
Für eini­ge Ein­brin­gun­gen läuft Ende Mai die Frist ab für den Nach­weis, wem die über­tra­ge­nen Antei­le zuzu­rech­nen sind.
Eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de über die zuläs­sig­keit des Soli­da­ri­täts­zu­schlags hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men.
Da der­zeit die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Gewer­be­steu­er ange­zwei­felt wird, erge­hen die Fest­set­zun­gen des Gewer­be­steu­er­mess­be­trags nur noch vor­läu­fig.