Selbständige und Unternehmer

Eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de über die zuläs­sig­keit des Soli­da­ri­täts­zu­schlags hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men.
Da der­zeit die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Gewer­be­steu­er ange­zwei­felt wird, erge­hen die Fest­set­zun­gen des Gewer­be­steu­er­mess­be­trags nur noch vor­läu­fig.
Die Finanz­ver­wal­tung hat den Vor­läu­fig­keits­ver­merk zum Haus­halts­be­gleit­ge­setz 2004 wie­der auf­ge­ho­ben, obwohl die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit die­ses Geset­zes noch nicht geklärt ist.
Eine neue For­mu­lie­rung zur Berech­nung des Ermä­ßi­gungs­höchst­be­trags für die Gewer­be­steu­er löst Streit um ihre kor­rek­te Inter­pre­ta­ti­on aus.
Für die obli­ga­to­ri­schen Wider­rufs­be­leh­run­gen bei Fern­ab­satz­ver­trä­gen lie­gen jetzt die neu­en gesetz­li­chen Mus­ter vor.
Ein Finanz­ge­richt hält die Strei­chung des Son­der­aus­ga­ben­ab­zugs für pri­va­te Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten für ver­fas­sungs­ge­mäß.
Auch wenn der Umsatz im lau­fen­den Jahr sehr sicher wie­der inner­halb der Klein­un­ter­neh­mer­gren­ze lie­gen wird, kommt es für den Klein­un­ter­neh­mer­sta­tus vor allem auf den Umsatz im Vor­jahr an.
Nur für Arbeit­neh­mer des bewir­ten­den Unter­neh­mens ist der vol­le Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug für Bewir­tungs­kos­ten mög­lich.
Damit eine Betriebs­ver­pach­tung vor­liegt und nicht eine Betriebs­auf­ga­be, müs­sen die wesent­li­chen Betriebs­ge­gen­stän­de ver­pach­tet wer­den.
Der Bun­des­fi­nanz­hof erleich­tert deut­lich die Teil­wert­ab­schrei­bung auf Akti­en bei einem gesun­ke­nen Bör­sen­kurs.