Selbständige und Unternehmer

Die Ände­run­gen bei der steu­er­li­chen Behand­lung gering­wer­ti­ger Wirt­schafts­gü­ter zwin­gen zu einer unter­schied­li­chen Behand­lung in der Han­dels- und in der Steu­er­bi­lanz.
Wird ein betrieb­li­cher Pkw wäh­rend der pri­va­ten Nut­zung gestoh­len, lie­gen kei­ne Betriebs­aus­ga­ben vor.
Die Bun­des­re­gie­rung berei­tet der­zeit eine Reform des Bilanz­rechts vor, mit den vor­ran­gi­gen Zie­len, Bi-lan­zen aus­sa­ge­kräf­ti­ger zu machen und büro­kra­ti­sche Vor­schrif­ten abzu­bau­en.
Die über­wie­gen­de Nut­zung eines gemischt betrieb­lich genutz­ten häus­li­chen Zim­mers bestimmt des­sen steu­er­li­che Behand­lung.
Vor allem die Hin­zu­rech­nung von Zin­sen bei der Gewer­be­steu­er ändert sich durch die Unter­neh­mens­steu­er­re­form 2008.
Ab 2008 sind Wirt­schafts­gü­ter nur noch bis zu Anschaf­fungs- oder Her­stel­lungs­kos­ten von 150 Euro sofort abzieh­bar.
Ein Sys­tem­be­ra­ter ohne aka­de­mi­schen Abschluss kann nur dann als Frei­be­ruf­ler ange­se­hen wer­den, wenn er den Kennt­nis­stand eines Diplom-Infor­ma­ti­kers nach­wei­sen kann.
Die Berich­ti­gung einer bereits beim Finanz­amt ein­ge­reich­ten Bilanz ist nur dann mög­lich, wenn ein Feh­ler vor­liegt, der vom Unter­neh­mer auch vor­ab hät­te erkannt wer­den kön­nen.
Als Aus­gleich für Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten ermög­licht die Unter­neh­mens­steu­er­re­form 2008 auf Antrag eine ver­güns­tig­te Besteue­rung nicht aus­ge­schüt­te­ter Gewin­ne.
Eine ertrags­steu­er­li­che Zins­schran­ke soll Gewinn­ver­la­ge­run­gen durch Fremd­fi­nan­zie­rung unter­bin­den.