Selbständige und Unternehmer

Vor allem die Hin­zu­rech­nung von Zin­sen bei der Gewer­be­steu­er ändert sich durch die Unter­neh­mens­steu­er­re­form 2008.
Ab 2008 sind Wirt­schafts­gü­ter nur noch bis zu Anschaf­fungs- oder Her­stel­lungs­kos­ten von 150 Euro sofort abzieh­bar.
Ein Sys­tem­be­ra­ter ohne aka­de­mi­schen Abschluss kann nur dann als Frei­be­ruf­ler ange­se­hen wer­den, wenn er den Kennt­nis­stand eines Diplom-Infor­ma­ti­kers nach­wei­sen kann.
Die Berich­ti­gung einer bereits beim Finanz­amt ein­ge­reich­ten Bilanz ist nur dann mög­lich, wenn ein Feh­ler vor­liegt, der vom Unter­neh­mer auch vor­ab hät­te erkannt wer­den kön­nen.
Als Aus­gleich für Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten ermög­licht die Unter­neh­mens­steu­er­re­form 2008 auf Antrag eine ver­güns­tig­te Besteue­rung nicht aus­ge­schüt­te­ter Gewin­ne.
Eine ertrags­steu­er­li­che Zins­schran­ke soll Gewinn­ver­la­ge­run­gen durch Fremd­fi­nan­zie­rung unter­bin­den.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat in einem Eil­ver­fah­ren erns­te Zwei­fel an der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Kür­zung der Pend­ler­pau­scha­le ange­mel­det und vor­läu­fi­gen Rechts­schutz gewährt.
Ein eher frag­wür­di­ger Teil der Unter­neh­mens­steu­er­re­form 2008 ist die umfas­sen­de Besteue­rung von Funk­ti­ons­ver­la­ge­run­gen und Funk­ti­ons­ver­dopp­lun­gen ins Aus­land.
Die För­de­rung von Spen­den, Stif­tun­gen, gemein­nüt­zi­gen Ver­ei­nen und ehren­amt­li­cher Tätig­keit wird mas­siv aus­ge­wei­tet.
Ab 2008 sinkt der Kör­per­schaft­steu­er­satz von 25 auf 15 % und die Gewer­be­steu­er­mess­zahl von 5 auf 3,5 %.