Selbständige und Unternehmer

Wenn Sie im Dach­ge­schoss eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses einen Raum als Arbeits­zim­mer nut­zen, der nicht zur Pri­vat­woh­nung gehört, so ist das ein außer­häus­li­ches Arbeits­zim­mer.
Das Finanz­amt darf den Ansatz von Ver­pfle­gungs­pau­scha­len nicht mit der Begrün­dung kür­zen, dass gar kein oder nur ein gerin­ger Mehr­auf­wand ent­stan­den sei.
Für die Erfül­lung einer Rück­nah­me­ga­ran­tie kann ein Unter­neh­mer eine Rück­stel­lung bil­den, da unge­wiss ist, ob die All­ge­mein­heit von der Ver­pflich­tung Gebrauch machen wird.
Aus­ga­ben für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer, das auch teil­wei­se pri­vat genutzt wird, sind prin­zi­pi­ell nicht abzieh­bar.
Der Nach­ver­steue­rungs­tat­be­stand erfasst auch die Auf­lö­sung der Kapi­tal­ge­sell­schaft inner­halb der Behal­tens­frist durch Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens.
Nach wie vor ist unge­wiss, wel­chen Weg die Gro­ße Koali­ti­on bei der Unter­neh­mens­steu­er­re­form ein­schla­gen wird, aller­dings ist die mög­li­che Hin­zu­rech­nung von Zin­sen bei der Gewer­be­steu­er hef­tig umstrit­ten.
Für die Bil­dung einer Rück­stel­lung wegen einer Patent­ver­let­zung muss der Patent­in­ha­ber nicht zwin­gend Kennt­nis von der Patent­ver­let­zung haben.
Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­ner kön­nen den im Vor­jahr ver­ges­se­nen Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug für die Vor­steu­er nicht im lau­fen­den Jahr nach­ho­len.
Bis­her kon­ten klei­ne­re Fir­men nur mit viel Auf­wand die Anfor­de­run­gen an den elek­tro­ni­schen Ver­sand von Rech­nun­gen erfül­len. Nun bie­tet ein Unter­neh­men der Bun­des­dru­cke­rei ein Ver­fah­ren an, mit dem auch ohne teu­re Infra­struk­tur der güns­ti­ge­re elek­tro­ni­sche Rech­nungs­ver­sand mög­lich ist.
Unfall­kos­ten für Begleit­per­so­nen auf einer Geschäfts­rei­se sind pri­vat ver­an­lasst und damit kei­ne Betriebs­aus­ga­ben.