Selbständige und Unternehmer

Auf Selbst­stän­di­ge und Unter­neh­mer kom­men neben Belas­tun­gen auch eine Rei­he von Ent­las­tun­gen zu.
Zu den Ände­run­gen, die alle Steu­er­zah­ler betref­fen, gehö­ren Steu­er­erhö­hun­gen bei der Umsatz-, Ver­si­che­rungs- und Ein­kom­men­steu­er sowie die neue Steu­er auf Bio­kraft­stof­fe.
Auch wenn in ers­ter Linie von der anste­hen­den Umsatz­steu­er­erhö­hung die Rede ist, wirkt die Erhö­hung der Ver­si­che­rungs­steu­er für Unter­neh­men stär­ker, da es hier kei­nen Vor­steu­er­ab­zug gibt.
Die teil­wei­se Wei­ter­füh­rung einer vor­zei­tig auf­ge­lös­ten Ans­parab­schrei­bung ist nicht mög­lich.
Unter­neh­men müs­sen beach­ten, dass ein Steu­er­be­scheid auch sams­tags zuge­stellt wer­den kann, und damit die Ein­spruchs­frist zu lau­fen beginnt.
Rei­se­kos­ten kön­nen auch in einen pri­va­ten und einen beruf­li­chen Anteil auf­ge­teilt wer­den.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hält nicht län­ger am Halb­tei­lungs­grund­satz fest und akzep­tiert auch, wenn die Belas­tung aus Ein­kom­men- und Gewer­be­steu­er mehr als 50 % des Ein­kom­mens aus­macht.
Die gro­ße Koali­ti­on hat den Abschied von der Steu­er­frei­heit für Bio­kraft­stof­fe beschlos­sen.
Wird ein Betriebs­fahr­zeug gestoh­len, dann ist die Ent­schä­di­gung der Ver­si­che­rung im Umfang der beruf­li­chen Nut­zung eine Betriebs­ein­nah­me.
Ein neu­er Gesetz­ent­wurf ver­spricht klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men und Frei­be­ruf­lern teil­wei­se deut­li­che Erleich­te­run­gen.