Selbständige und Unternehmer

Der Wech­sel zu einer mit­tel­bar aty­pisch stil­len Betei­li­gung ist mit einem Ver­lust des gewer­be­steu­er­li­chen Ver­lust­vor­trags ver­bun­den.
Da eine Aval­ge­bühr nicht für die Kapi­tal­über­las­sung gezahlt wird, gehört sie nicht zu den Dau­er­schuld­zin­sen.
Durch die vor­zei­ti­ge Auf­lö­sung des letz­ten Bun­des­ta­ges und das anste­hen­de Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts gibt es der­zeit gro­ße Unsi­cher­hei­ten bei der Unter­neh­mens­nach­fol­ge.
Auch der Scha­dens­er­satz für den Total­scha­den eines Lea­sing­fahr­zeugs auf einer Pri­vat­fahrt ist mit der 1 %-Rege­lung abge­gol­ten.
For­de­run­gen aus Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen sind zu akti­vie­ren, wenn die für die Ent­ste­hung wesent­li­chen wirt­schaft­li­chen Ursa­chen gesetzt sind.
Sowohl das Han­dels-, Genos­sen­schafts- und Part­ner­schafts­re­gis­ter als auch die Pflicht­ver­öf­fent­li­chun­gen von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten wer­den zukünf­tig elek­tro­nisch geführt.
Die Gewinn­ver­tei­lung einer Per­so­nen­ge­sell­schaft kann nur aus­nahms­wei­se nach­träg­lich geän­dert wer­den.
Die Bei­trä­ge eines Unter­neh­mers zur gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung sind als Betriebs­aus­ga­ben abzugs­fä­hig.
Die neu­en Richt­ta­feln 2005 G sind jetzt ver­bind­li­che Grund­la­ge für die Bewer­tung von Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen.
Die Anfor­de­run­gen an ein ord­nungs­ge­mä­ßes Fahr­ten­buch wer­den von der Finanz­ver­wal­tung und den Finanz­ge­rich­ten rigo­ros durch­ge­setzt.