Selbständige und Unternehmer

Die teil­wei­se Wei­ter­füh­rung einer vor­zei­tig auf­ge­lös­ten Ans­parab­schrei­bung ist nicht mög­lich.
Rei­se­kos­ten kön­nen auch in einen pri­va­ten und einen beruf­li­chen Anteil auf­ge­teilt wer­den.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hält nicht län­ger am Halb­tei­lungs­grund­satz fest und akzep­tiert auch, wenn die Belas­tung aus Ein­kom­men- und Gewer­be­steu­er mehr als 50 % des Ein­kom­mens aus­macht.
Die gro­ße Koali­ti­on hat den Abschied von der Steu­er­frei­heit für Bio­kraft­stof­fe beschlos­sen.
Wird ein Betriebs­fahr­zeug gestoh­len, dann ist die Ent­schä­di­gung der Ver­si­che­rung im Umfang der beruf­li­chen Nut­zung eine Betriebs­ein­nah­me.
Ein neu­er Gesetz­ent­wurf ver­spricht klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men und Frei­be­ruf­lern teil­wei­se deut­li­che Erleich­te­run­gen.
Der Wech­sel zu einer mit­tel­bar aty­pisch stil­len Betei­li­gung ist mit einem Ver­lust des gewer­be­steu­er­li­chen Ver­lust­vor­trags ver­bun­den.
Da eine Aval­ge­bühr nicht für die Kapi­tal­über­las­sung gezahlt wird, gehört sie nicht zu den Dau­er­schuld­zin­sen.
Durch die vor­zei­ti­ge Auf­lö­sung des letz­ten Bun­des­ta­ges und das anste­hen­de Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts gibt es der­zeit gro­ße Unsi­cher­hei­ten bei der Unter­neh­mens­nach­fol­ge.
Auch der Scha­dens­er­satz für den Total­scha­den eines Lea­sing­fahr­zeugs auf einer Pri­vat­fahrt ist mit der 1 %-Rege­lung abge­gol­ten.