Selbständige und Unternehmer

Seit dem 1. Febru­ar 2006 gibt es für Selbst­stän­di­ge und Unter­neh­mer unter bestimm­ten Umstän­den die frei­wil­li­ge Wei­ter­ver­si­che­rung in der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung.
Die Abgren­zung zwi­schen land­wirt­schaft­li­chem Hilfs­ge­schäft und gewerb­li­chem Grund­stücks­han­del rich­tet sich danach, ob sich Ihre Akti­vi­tät auf Par­zel­lie­rung und Ver­äu­ße­rung beschränkt oder dar­über hin­aus­geht.
Die Über­tra­gung von Gesell­schafts­an­tei­len auf ande­re Gesell­schaf­ter oder auf die Gesell­schaft zum Buch­wert kann Schen­kungsteu­er aus­lö­sen.
Ver­hei­ra­te­te, die aus beruf­li­chen Grün­den eine Zweit­woh­nung in einer ande­ren Gemein­de unter­hal­ten, müs­sen zukünf­tig kei­ne Zweit­woh­nungs­steu­er mehr bezah­len.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat sich zur Unter­schei­dung von Mit­un­ter­neh­mer­schaft und Büro­ge­mein­schaft geäu­ßert.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat Grund­sät­ze für die Bilan­zie­rung von Soft­ware­sys­te­men ver­öf­fent­licht.
Die Abgren­zung zwi­schen Lieb­ha­be­rei und Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht ist bei einem land­wirt­schaft­li­chen Neben­er­werbs­be­trieb anhand einer Pro­gno­se über den Total­ge­winn zu tref­fen.
Mit zwei wei­te­ren Gesetz­ent­wür­fen plant die Gro­ße Koali­ti­on eine gan­ze Rei­he wei­te­rer Steu­er­än­de­run­gen für 2006 und die fol­gen­den Jah­re.
In einem Erlass legt die Bre­mer Finanz­ver­wal­tung ihre Auf­fas­sung zur Bilan­zie­rung von Soft­ware­sys­te­men fest.
Noch vor dem Jah­res­wech­sel und damit mit Wir­kung zum 1. Janu­ar 2006 will die neue Bun­des­re­gie­rung ein steu­er­li­ches Sofort­pro­gramm umset­zen.