Selbständige und Unternehmer

Für Gewähr­leis­tungs­ver­pflich­tun­gen kön­nen Pau­schal­rück­stel­lun­gen gebil­det wer­den, die sich aber an eige­nen Erfah­rungs­wer­ten ori­en­tie­ren müs­sen.
Die Bil­dung einer Rück­stel­lung für Jubi­lä­ums­zu­wen­dun­gen ist an eine Rei­he von Vor­aus­set­zun­gen geknüpft.
Auch wenn das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt noch nicht ent­schie­den hat, hat der Bun­des­fi­nanz­hof deut­lich signa­li­siert, dass er von der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Gewer­be­steu­er über­zeugt ist.
Auch eine wesent­li­che Erwei­te­rung des bestehen­den Betriebs gilt bei der Bil­dung von Ans­parab­schrei­bun­gen als Exis­tenz­grün­dung.
Ein Schrei­ben des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums schafft Klar­heit bei der ertrags­steu­er­li­chen Beur­tei­lung von Han­dy­ver­trä­gen.
Ein neu­es Urteil erleich­tert die Teil­wert­ab­schrei­bung ins­be­son­de­re von Gebäu­den, da nur noch auf einen Wert­pro­gno­se­zeit­raum von fünf Jah­ren abzu­stel­len ist.
Der Wert eines Navi­ga­ti­ons­ge­räts im Fir­men­wa­gen muss doch in die 1 %-Rege­lung ein­be­zo­gen wer­den.
Wert­pa­pie­re, die ohne Gesell­schaf­ter­be­schluss gekauft wer­den, kön­nen kein Betriebs­ver­mö­gen sein.
Befin­den sich meh­re­re Pkw im Betriebs­ver­mö­gen, die auch für Pri­vat­fahr­ten genutzt wer­den, so muss die 1 %-Rege­lung für jeden Pkw ein­zeln ange­wen­det wer­den.
Ein Fahr­ten­buch muss sicher vor spä­te­ren Ände­run­gen sein und sämt­li­che vor­ge­schrie­be­nen Anga­ben ent­hal­ten.