Selbständige und Unternehmer

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt muss ent­schei­den, ob die unglei­che Behand­lung von Unter­neh­mern, Frei­be­ruf­lern und Land- und Forst­wir­ten bei der Gewer­be­steu­er ver­fas­sungs­kon­form ist.
Auch ein von der Buch­hal­tungs­pflicht befrei­ter Unter­neh­mer muss eine ord­nungs­ge­mä­ße Auf­zeich­nung der Geschäfts­vor­gän­ge füh­ren.
Der Abzug von Bewir­tungs­auf­wen­dun­gen als Betriebs­aus­ga­be hängt von Anga­ben zum Anlass und den Teil­neh­mern der Bewir­tung ab — auch bei Berufs­grup­pen mit einer Schwei­ge­pflicht.
Die Ver­si­che­rungs­leis­tung für ein gestoh­le­nes Fahr­zeug aus dem Betriebs­ver­mö­gen ist eine Betriebs­ent­nah­me.
Die Besteue­rung von Sanie­rungs­ge­win­nen ist für ange­schla­ge­ne Unter­neh­men eine erheb­li­che Belas­tung, wes­halb das Unter­neh­men den Erlass oder die Umge­hung der Steu­er anstre­ben soll­te.
Nach einer Ent­schei­dung des Bun­des­fi­nanz­hofs kön­nen Frei­be­ruf­ler und Klein­ge­wer­be­trei­ben­de ihren Geschäfts­wa­gen jetzt auch dann als Betriebs­ver­mö­gen behan­deln, wenn die beruf­li­che Nut­zung unter 50 % liegt.
In die­sem Jahr wird die Halb­jah­res-AfA gestri­chen und die degres­si­ve Gebäu­de-AfA gesenkt.
Zur Gegen­fi­nan­zie­rung der Tarif­sen­kung bei der Ein­kom­men­steu­er wird der Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug für Geschen­ke und Bewir­tungs­auf­wen­dun­gen gekürzt.
Nicht nur der Frei­be­trag für eine Betriebs­ver­äu­ße­rung sinkt ab 2004, son­dern es steigt auch der Steu­er­satz, mit dem der Ertrag aus der Ver­äu­ße­rung zu ver­steu­ern ist.
Im aktu­el­len Geset­zes­pa­ket ist auch die Beschrän­kung der Ver­lust­ver­rech­nung ent­hal­ten, die auch gleich in die Gewer­be­steu­er­re­form ein­be­zo­gen wur­de.