Selbständige und Unternehmer

Eine Bilanz­be­rich­ti­gung darf nur durch den Steu­er­pflich­ti­gen selbst erfol­gen.
Um immer den Über­blick über Ihr Unter­neh­men zu behal­ten, brau­chen Sie ein Betriebs­kon­troll­sys­tem, das Kos­ten-, Erlös- und Finanz­kon­trol­le ver­eint.
Unver­steu­er­te Rück­la­gen kön­nen in vol­lem Umfang als Schuld­pos­ten bei der Berech­nung des Betriebs­ver­mö­gens berück­sich­tigt wer­den.
Nach dem Weg­fall des Rabatt­ge­set­zes bie­tet sich auch für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men die Ein­füh­rung von Kun­den­kar­ten oder Bonus­sys­te­men an.
Umfang­rei­che Geset­zes­än­de­run­gen ste­hen für den 1. Janu­ar 2002 an, da das Schuld­recht zur Umset­zung von EWG-Richt­li­ni­en grund­le­gend über­ar­bei­tet wird.
Die not­wen­di­ge Umstel­lung von Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen auf Euro zum kom­men­den Jah­res­wech­sel ist eine güns­ti­ge Gele­gen­heit, um den Ver­si­che­rungs­schutz zu über­prü­fen.
Die Auf­re­gung der ver­gan­ge­nen bei­den Jah­re zur Schein­selb­stän­dig­keit hat sich zwar wie­der gelegt. Das The­ma bleibt aber trotz­dem von Bedeu­tung. Ein­zel­hei­ten regelt das “Gesetz zur För­de­rung der Selb­stän­dig­keit”.
Der Abschluss eines Werk­ver­trags ver­pflich­tet den Unter­neh­mer, unver­züg­lich mit der Her­stel­lung des Wer­kes zu begin­nen, es sei denn, Sie haben einen aus­drück­li­chen Vor­be­halt in den Ver­trag auf­ge­nom­men.
Das deut­sche Schuld­recht, das auch die Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che bestimmt, wird noch in die­sem Jahr grund­le­gend geän­dert.
Mit der Über­nah­me der Fir­ma eines Kauf­manns über­neh­men Sie auch alle Ver­bind­lich­kei­ten die­ser Fir­ma.