Selbständige und Unternehmer

Die Besteue­rung von Ver­äu­ße­rungs­ge­win­nen wur­de in den ver­gan­ge­nen Jah­ren mehr­fach geän­dert. Inzwi­schen sind diver­se Ver­fah­ren anhän­gig, die sich gegen die 1999 und 2000 gel­ten­de Fünf­tel-Metho­de wen­den.
Erleich­te­rung bei der Besteue­rung von Schein­ge­win­nen: Zah­lungs­fä­hig­keit des Schuld­ners ist jetzt Vor­aus­set­zung.
Seit dem 1. Janu­ar erfüllt die Mikro­ver­fil­mung in der Regel nicht mehr die gesetz­li­chen Auf­be­wah­rungs­pflich­ten.
Bis­her unter­las­se­ne AfA kann bei der erst­ma­li­gen Bilan­zie­rung eines Wirt­schafts­guts nicht nach­ge­holt wer­den.
Seit dem 1. Janu­ar 2002 gilt das Gesetz zur Anpas­sung bilanz­recht­li­cher Bestim­mun­gen an die Ein­füh­rung des Euro, zur Erleich­te­rung der Publi­zi­tät für Zweig­nie­der­las­sun­gen aus­län­di­scher Unter­neh­men sowie zur Ein­füh­rung einer Qua­li­täts­kon­trol­le für genos­sen­schaft­li­che Prü­fungs­ver­bän­de (kurz: Euro-Bilanz­ge­setz).
Preis­ab­spra­chen zwi­schen Unter­neh­men vor der Abga­be eines Ange­bots haben schwer­wie­gen­de Kon­se­quen­zen.
Eine Bilanz­be­rich­ti­gung darf nur durch den Steu­er­pflich­ti­gen selbst erfol­gen.
Um immer den Über­blick über Ihr Unter­neh­men zu behal­ten, brau­chen Sie ein Betriebs­kon­troll­sys­tem, das Kos­ten-, Erlös- und Finanz­kon­trol­le ver­eint.
Unver­steu­er­te Rück­la­gen kön­nen in vol­lem Umfang als Schuld­pos­ten bei der Berech­nung des Betriebs­ver­mö­gens berück­sich­tigt wer­den.
Nach dem Weg­fall des Rabatt­ge­set­zes bie­tet sich auch für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men die Ein­füh­rung von Kun­den­kar­ten oder Bonus­sys­te­men an.