Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen und ande­re Sozi­al­ver­si­che­rungs­wer­te stei­gen 2024 um rund 5,2 %.
Über­nimmt der Arbeit­neh­mer die Kos­ten für den Stell­platz des Dienst­wa­gens, wird die Kos­ten­über­nah­me nicht auf den geld­wer­ten Vor­teil aus der Nut­zungs­über­las­sung ange­rech­net.
Kos­ten für einen Stell­platz bei der Zweit­woh­nung zäh­len nicht zu den Unter­kunfts­kos­ten und sind daher zusätz­lich zu die­sen als Wer­bungs­kos­ten bei einer dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung abzieh­bar.
Das neue Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men zwi­schen Deutsch­land und den Nie­der­lan­den sieht vor, dass eine Home­of­fice-Tätig­keit von bis zu 34 Tagen im Jahr kei­ne Ände­rung des steu­er­li­chen Sta­tus eines Grenz­pend­lers zwi­schen den bei­den Län­dern zur Fol­ge hat.
Die Abgel­tung eines Urlaubs­an­spruchs bei Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses erfüllt die Vor­aus­set­zun­gen für eine ermä­ßig­te Besteue­rung von Ein­künf­ten für eine mehr­jäh­ri­ge Tätig­keit.
Neben dem Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2025 und dem Aktiv­ren­ten­ge­setz hat der Bun­des­rat den Weg für ver­schie­de­ne wei­te­re steu­er­li­che Ände­rungs­ge­set­ze und Ver­ord­nun­gen frei gemacht.
Mit ins­ge­samt zwölf Ergän­zun­gen hat der Bun­des­tag das Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2025 ver­ab­schie­det, eine Zustim­mung durch den Bun­des­rat steht jedoch noch aus, damit die Ent­las­tun­gen für Pend­ler, Gas­tro­no­mie und gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen in Kraft tre­ten kön­nen.
Ab 2026 sol­len Arbeit­neh­mer, die die Regel­al­ters­gren­ze in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung erreicht haben, bis zu 2.000 Euro im Monat steu­er­frei hin­zu­ver­die­nen kön­nen.
Bei einem unbe­fris­te­ten Leih­ar­beits­ver­hält­nis ist eine dau­er­haf­te Zuord­nung des Leih­ar­beit­neh­mers zu einer ers­ten Tätig­keits­stät­te beim Ent­lei­her in der Regel nicht mög­lich.
Neben der Anhe­bung der Ent­fer­nungs­pau­scha­le und der Absen­kung der Umsatz­steu­er für Spei­sen in der Gas­tro­no­mie soll das Steu­er­än­de­rungs­ge­setz auch Ver­bes­se­run­gen im Gemein­nüt­zig­keits­recht brin­gen.