Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat die Vor­ga­be der Finanz­ver­wal­tung bestä­tigt, dass ein Wech­sel zur Fahr­ten­buch­me­tho­de im lau­fen­den Jahr nicht mög­lich ist.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat ent­schie­den, dass die Ent­fer­nungs­pau­scha­le aus­nahms­los alle außer­or­dent­li­chen Fahr­zeug­kos­ten abdeckt.
Für den Bun­des­fi­nanz­hof liegt es auf der Hand, dass ein erwach­se­nes, wirt­schaft­lich selbst­stän­di­ges Kind auch bei einem gemein­sa­men Haus­halt mit den Eltern eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung haben kann.
Über­schrei­tet die Zuzah­lung für einen Dienst­wa­gen den pri­va­ten Nut­zungs­vor­teil, ist der Über­schuss­be­trag in vol­ler Höhe als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar.
Die Län­der haben jetzt einen neu­en Ent­wurf für das bereits seit län­ge­rem geplan­te Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz vor­ge­legt.
Der Nut­zungs­vor­teil aus der Pri­vat­nut­zung eines Dienst­wa­gens zählt auch zum unter­halts­pflich­ti­gen Ein­kom­men.
Wer frei­wil­lig in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ver­si­chert ist und einen Mini­job aus­übt, muss aus dem Mini­job-Lohn den Bei­trag zur gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung zah­len.
Weil nor­ma­le Klei­dung schon durch das Exis­tenz­mi­ni­mum abge­gol­ten ist, kann kein antei­li­ger Abzug für die beruf­li­che Nut­zung vor­ge­nom­men wer­den.
Die kür­zes­te Stra­ßen­ver­bin­dung ist auch dann Grund­la­ge für die Ent­fer­nungs­pau­scha­le, wenn sie maut­pflich­tig ist oder mit dem ver­wen­de­ten Ver­kehrs­mit­tel nicht genutzt wer­den darf.
Der Bun­des­fi­nanz­hof lässt den Gro­ßen Senat ent­schei­den, ob die Kos­ten für ein auch teil­wei­se pri­vat genutz­tes Arbeits­zim­mer antei­lig steu­er­lich abzieh­bar sind.