Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Ob die Rege­lung zur Pro­gres­si­ons­mil­de­rung für eine Abfin­dung greift, rich­tet sich nicht nach dem Ein­kom­men der Ver­gan­gen­heit, son­dern nach dem hypo­the­ti­schen Ein­kom­men ohne Auf­lö­sung des Arbeits­ver­hält­nis­ses.
Das nächs­te Maß­nah­men­pa­ket zur Ände­rung des Steu­er­rechts erhält nach der Bun­des­tags­wahl jetzt eine Neu­auf­la­ge.
Obwohl die aus­drück­li­che Fest­schrei­bung des Abzugs­ver­bots für die Kos­ten der ers­ten Berufs­aus­bil­dung mit einer ech­ten Rück­wir­kung ver­bun­den ist, hal­ten die Finanz­ge­rich­te die Ände­rung für ver­fas­sungs­ge­mäß.
Auch durch die mehr­ma­li­ge Ver­län­ge­rung einer befris­te­ten Zuwei­sung zu einer aus­wär­ti­gen Tätig­keits­stät­te wird dar­aus kei­ne regel­mä­ßi­ge Arbeits­stät­te.
Irrt sich das Finanz­amt bei einer Anru­fungs­aus­kunft, darf es die ent­gan­ge­ne Steu­er nicht beim Arbeit­neh­mer ein­kas­sie­ren.
Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung deckt ein rein pri­va­tes Risi­ko ab und führt daher auch nicht antei­lig zu Wer­bungs­kos­ten oder Betriebs­aus­ga­ben.
Die Finanz­ver­wal­tung hat die anhän­gi­gen Ein­sprü­che zur 1 %-Rege­lung per All­ge­mein­ver­fü­gung abge­wie­sen.
Um ihre Ren­ten­plä­ne zu finan­zie­ren, hat die neu­ge­bil­de­te Gro­ße Koali­ti­on die Sen­kung der Ren­ten­bei­trä­ge ab 2014 im Eil­ver­fah­ren gestoppt.
Die Ände­run­gen bei den Vor­schrif­ten zur dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung fal­len teil­wei­se zu Guns­ten und teil­wei­se zu Las­ten der Steu­er­zah­ler aus.
Die Regeln zu den Unter­kunfts­kos­ten blei­ben abge­se­hen von einer Beschrän­kung der ansetz­ba­ren Kos­ten bei einer lang­fris­ti­gen Aus­wärts­tä­tig­keit weit­ge­hend unver­än­dert.