Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Ein neu­es Schrei­ben des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums erklärt, wie die Kos­ten­be­tei­li­gung eines Mit­ar­bei­ters für die Pri­vat­nut­zung des Dienst­wa­gens steu­er­lich zu behan­deln ist.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um akzep­tiert die Urtei­le des Bun­des­fi­nanz­hofs zur Bewer­tung von Sach­be­zü­gen und erklärt, wie Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer jetzt vor­ge­hen müs­sen.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat den gemein­sa­men Haus­halt eines erwach­se­nen Kin­des mit sei­nen Eltern als dop­pel­te Haus­halts­füh­rung aner­kannt.
Dass auch für bil­li­ge Gebraucht­wa­gen der geld­wer­te Vor­teil nach dem Brut­to­lis­ten­preis des Neu­wa­gens berech­net wird, hält der Bun­des­fi­nanz­hof für ver­fas­sungs­ge­mäß
Bun­des­tag und Bun­des­rat haben das Gesetz zur Stär­kung des Ehren­am­tes mit zahl­rei­chen Ände­run­gen für Stif­tun­gen, Ver­ei­ne und deren Mit­glie­der ver­ab­schie­det.
Ein neu­es Gesetz soll die steu­er­li­che För­de­rung der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge und die Ver­gleich­bar­keit von Ries­ter-Pro­duk­ten zur pri­va­ten Alters­vor­sor­ge ver­bes­sern.
Auch der Übungs­raum eines Berufs­mu­si­kers kann ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer sein und unter­liegt damit der steu­er­li­chen Abzugs­be­schrän­kung.
Nur weil ein Sti­pen­di­um an bestimm­te Bedin­gun­gen geknüpft ist, ist die Geld­för­de­rung damit nicht auto­ma­tisch steu­er­pflich­tig, meint das Finanz­ge­richt Ham­burg.
Wenn gewähr­te Akti­en­op­tio­nen nicht ein­fach aus­ge­übt, son­dern ander­wei­tig ver­wer­tet wer­den, rich­tet sich der steu­er­pflich­ti­ge Arbeits­lohn nach Zeit­punkt und Wert bei der Ver­wer­tung der Optio­nen.
Bei einer län­ge­ren Aus­wärts­tä­tig­keit kön­nen selbst pri­va­te Tele­fon­ge­büh­ren als Wer­bungs­kos­ten oder Betriebs­aus­ga­ben gel­tend gemacht wer­den.