Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Nach dem Schei­tern des ursprüng­li­chen Gesetz­ent­wurfs gibt es jetzt zwei neue Gesetz­ent­wür­fe für ein mög­li­ches Jah­res­steu­er­ge­setz 2013.
Selbst Steu­er­zah­ler, die ihre Steu­er­erklä­rung für 2012 schon kurz nach dem Jah­res­wech­sel abge­ge­ben haben, wer­den min­des­tens bis März auf ihren Steu­er­be­scheid war­ten müs­sen.
Die elek­tro­ni­sche Lohn­steu­er­kar­te hat für Arbeit­neh­mer ver­schie­de­ne Aus­wir­kun­gen, ins­be­son­de­re bei den Frei­be­trä­gen.
Nach der Ver­ab­schie­dung des Geset­zes zum Abbau der kal­ten Pro­gres­si­on wird der höhe­re Grund­frei­be­trag vor­aus­sicht­lich erst­mals in der Lohn­ab­rech­nung für April berück­sich­tigt wer­den.
Die Pausch- und Höchst­be­trä­ge für beruf­lich ver­an­lass­te Umzugs­kos­ten wer­den wie­der an die lau­fen­de Preis­ent­wick­lung ange­passt.
Nur die Anhe­bung des steu­er­frei­en Exis­tenz­mi­ni­mums zum 1. Janu­ar 2013 ist bereits beschlos­sen. Mit allen ande­ren zum Jah­res­wech­sel geplan­ten Ände­run­gen im Steu­er­recht muss sich das Par­la­ment im neu­en Jahr noch ein­mal befas­sen.
Für ver­schie­de­ne Län­der sind zum Jah­res­wech­sel die Pausch­be­trä­ge für Über­nach­tungs­kos­ten und Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen aktua­li­siert wor­den.
Die Län­der haben jetzt einen Ent­wurf für das bereits seit län­ge­rem geplan­te Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz vor­ge­legt.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat sich mit der steu­er­li­chen Abzieh­bar­keit der Unter­kunfts­kos­ten im Rah­men eines Stu­di­ums aus­ein­an­der­ge­setzt.
Ab 2013 kön­nen Mini­job­ber bis zu 450 Euro im Monat ver­die­nen, sind aber in der Ren­ten­ver­si­che­rung ver­si­che­rungs­pflich­tig.