Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Fal­sche Daten und Soft­ware­feh­ler füh­ren zum Cha­os bei der anste­hen­den Umstel­lung des Lohn­steu­er­ab­zugs­ver­fah­rens.
Das Bei­trei­bungs­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz ent­hält eine Viel­zahl von Geset­zes­än­de­run­gen im Steu­er­recht.
Das Finanz­ge­richt Nürn­berg hält es für ver­fas­sungs­ge­mäß, dass die Ent­fer­nungs­pau­scha­le für die Nut­zung diver­ser Ver­kehrs­mit­tel auf 4.500 Euro im Jahr beschränkt ist.
Das jetzt beschlos­se­ne Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz 2011 ent­hält vie­le klei­ne­re Ver­ein­fa­chun­gen im Steu­er­recht sowie die Abschaf­fung der Signa­tur­pflicht für elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen.
Alle Arbeit­neh­mer erhal­ten in die­sen Wochen ein Schrei­ben vom Finanz­amt mit ihren Daten für die ab nächs­tem Jahr gül­ti­ge elek­tron­si­che Lohn­steu­er­kar­te.
Zieht die Fami­lie bei einem beruf­lich beding­ten Umzug erst spä­ter nach, sind die dop­pel­ten Miet­kos­ten in der Regel in vol­ler Höhe als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar.
Die Bun­des­län­der haben eine Lis­te von Vor­schlä­gen prä­sen­tiert, die die Steu­er­ver­ein­fa­chung wei­ter vor­an­trei­ben soll.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat ent­schie­den, dass ein Arbeit­neh­mer maxi­mal eine regel­mä­ßi­ge Arbeits­stät­te haben kann.
Die Finanz­ver­wal­tung gibt wei­te­re Details zum elek­tro­ni­schen Lohn­steu­er­ab­zugs­ver­fah­ren bekannt, das 2012 ein­ge­führt wird.
Abge­se­hen von weni­gen Fäl­len bear­bei­ten die Finanz­äm­ter jetzt wie­der Ein­sprü­che zur Antrags­ver­an­la­gung von Arbeit­neh­mern, bei denen die Fest­set­zungs­frist bereits abge­lau­fen ist.