Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat eine Vor­la­ge des Nie­der­säch­si­schen Finanz­ge­richts zum Soli­da­ri­täts­zu­schlag abge­lehnt.
Ein Zweit­stu­di­um berech­tigt nicht immer zum Wer­bungs­kos­ten­ab­zug — zumin­dest dann, wenn das Stu­di­um im Aus­land pri­mär aus pri­va­ten Grün­den auf­ge­nom­men wird.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat fest­ge­legt, wie die Finanz­äm­ter bei der Besteue­rung von häus­li­chen Arbeits­zim­mern bis zu einer gesetz­li­chen Neu­re­ge­lung ver­fah­ren sol­len.
Nach der grund­le­gen­den Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs gibt jetzt die Finanz­ver­wal­tung Richt­li­ni­en für die Auf­tei­lung gemischt ver­an­lass­ter Auf­wen­dun­gen vor.
Es ist wei­ter­hin unklar, ob Arbeit­neh­mern nun vier oder sie­ben Jah­re Zeit blei­ben, eine Steu­er­erklä­rung beim Finanz­amt abzu­ge­ben.
Dass der Arbeit­neh­mer selbst für die Kos­ten des Haus­halts auf­kommt, ist kei­ne zwin­gen­de Vor­aus­set­zung für eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung.
Ein Leih­ar­beit­neh­mer kann die Pau­scha­le für Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen gel­tend machen, weil er in der Regel kei­ne regel­mä­ßi­ge Arbeits­stät­te hat.
Zumin­dest wenn kein ande­rer Arbeits­platz zur Ver­fü­gung steht, muss das häus­li­che Arbeits­zim­mer steu­er­lich abzugs­fä­hig sein.
Ein Soft­ware­feh­ler kann dazu füh­ren, dass die Ent­fer­nungs­pau­scha­le bei Fahr­ten mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln und unter­schied­lich lan­gen Weg­stre­cken nicht voll­stän­dig berück­sich­tigt wird.
Nur wenn der aus­wärts täti­ge Ehe­part­ner beruf­lich an einer Fami­li­en­heim­fahrt gehin­dert ist, wären Fahrt­kos­ten für einen Besuch des ande­ren Ehe­gat­ten steu­er­lich abzieh­bar.