Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Ein­la­ge­rungs­kos­ten für Möbel wegen eines berufs­be­ding­ten Umzugs sind nicht steu­er­lich abzieh­bar.
Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen weist dar­auf hin, dass in die­sem Jahr kei­ne neu­en Lohn­steu­er­kar­ten für das Jahr 2011 ver­sandt wer­den.
Ein bau­lich abge­trenn­tes Arbeits­zim­mer im eige­nen Haus wird nicht von der Abzugs­be­schrän­kung für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer erfasst.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat eine Vor­la­ge des Nie­der­säch­si­schen Finanz­ge­richts zum Soli­da­ri­täts­zu­schlag abge­lehnt.
Der Abzug von Wer­bung­kos­ten oder deren Erstat­tung durch den Arbeit­ge­ber eines an ein ver­bun­de­nes Unter­neh­men ent­stand­ten Arbeit­neh­mers hängt davon ab, ob ein eigen­stän­di­ger Arbeits­ver­trag mit dem auf­neh­men­den Unter­neh­men besteht.
Ein Zweit­stu­di­um berech­tigt nicht immer zum Wer­bungs­kos­ten­ab­zug — zumin­dest dann, wenn das Stu­di­um im Aus­land pri­mär aus pri­va­ten Grün­den auf­ge­nom­men wird.
Es ist wei­ter­hin unklar, ob Arbeit­neh­mern nun vier oder sie­ben Jah­re Zeit blei­ben, eine Steu­er­erklä­rung beim Finanz­amt abzu­ge­ben.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat fest­ge­legt, wie die Finanz­äm­ter bei der Besteue­rung von häus­li­chen Arbeits­zim­mern bis zu einer gesetz­li­chen Neu­re­ge­lung ver­fah­ren sol­len.
Nach der grund­le­gen­den Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs gibt jetzt die Finanz­ver­wal­tung Richt­li­ni­en für die Auf­tei­lung gemischt ver­an­lass­ter Auf­wen­dun­gen vor.
Ein Leih­ar­beit­neh­mer kann die Pau­scha­le für Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen gel­tend machen, weil er in der Regel kei­ne regel­mä­ßi­ge Arbeits­stät­te hat.