Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Im Regie­rungs­ent­wurf zum Jah­res­steu­er­ge­setz 2009 fin­den sich auch für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer eine gan­ze Rei­he an Ände­run­gen.
Die Abzugs­be­schrän­kung für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer gilt pro Objekt und nicht pro Steu­er­zah­ler.
Eine län­ger­fris­ti­ge, aber vor­über­ge­hen­de Bil­dungs­maß­nah­me begrün­det in der Regel noch kei­nen wei­te­re regel­mä­ßi­ge Arbeits­stät­te.
Die bis­he­ri­gen Papier­be­schei­ni­gun­gen beim Antrag auf Sozi­al­leis­tun­gen sol­len ab 2010 schritt­wei­se durch einen Elek­tro­ni­schen Ein­kom­mens­nach­weis (ELENA) ersetzt wer­den.
Für die Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeit mit einem Fir­men­wa­gen ist der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Zuschlag nur für die tat­säch­lich gefah­re­ne Stre­cke und nicht für die gesam­te Ent­fer­nung anzu­set­zen.
Die steu­er­frei­en Auf­sto­ckungs­be­trä­ge für Arbeit­neh­mer in Alters­teil­zeit füh­ren nicht dazu, dass deren Wer­bungs­kos­ten wegen steu­er­frei­er Ein­nah­men antei­lig gekürzt wür­den.
Ein spo­ra­di­scher beruf­lich beding­ter Auf­ent­halt an einem Ort begrün­det noch kei­nen sepa­ra­ten Lebens­mit­tel­punkt für eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung.
Der Vor­läu­fig­keits­ver­merk zum Soli­da­ri­täts­zu­schlag wur­de umge­hend auf­ge­ho­ben, nach­dem eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de dazu geschei­tert ist.
Die Nut­zung eines Fir­men-Pkw zur Erzie­lung ande­rer Ein­künf­te ist nicht durch die 1 %-Rege­lung abge­gol­ten, kann aber trotz­dem unbe­rück­sich­tigt blei­ben, wenn dafür kein Wer­bungs­kos­ten- oder Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug erfolgt.
Die Finanz­ver­wal­tung hat den Vor­läu­fig­keits­ver­merk zum Haus­halts­be­gleit­ge­setz 2004 wie­der auf­ge­ho­ben, obwohl die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit die­ses Geset­zes noch nicht geklärt ist.