Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Auch ein Kom­par­se übt eine — bis zu gewis­sen Gren­zen steu­er­freie — neben­be­ruf­li­che künst­le­ri­sche Tätig­keit aus.
Auch ein Arbeit­neh­mer kann unter geeig­ne­ten Umstän­den Auf­wen­dun­gen für Bewir­tung und Wer­be­ge­schen­ke als Wer­bungs­kos­ten gel­tend machen.
Kos­ten für einen Anti-Mob­bing-Kurs kön­nen Sie unter bestimm­ten Umstän­den als Wer­bungs­kos­ten gel­tend machen.
Ver­zich­tet der Arbeit­ge­ber nach einem alko­hol­be­ding­ten Unfall auf Scha­dens­er­satz für den zer­stör­ten Dienst­wa­gen, so führt dies zu steu­er­pflich­ti­gem Arbeits­lohn.
Bonus­zah­lun­gen einer gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se sind Bei­trags­rück­erstat­tun­gen, die die abzugs­fä­hi­gen Son­der­aus­ga­ben min­dern.
Auch eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung wegen zwei regel­mä­ßi­gen Arbeits­stät­ten führt zu abzugs­fä­hi­gen Wer­bungs­kos­ten.
Der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band will in meh­re­ren Mus­ter­pro­zes­sen die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Strei­chung des Son­der­aus­ga­ben­ab­zugs für pri­va­te Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten über­prü­fen las­sen.
Der Bun­des­fi­nanz­hof lässt die Grund­sät­ze der dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung aus­nahms­wei­se auch für die nicht­ehe­li­che Lebens­ge­mein­schaft zu.
Der Arbeit­neh­mer­an­teil an der Win­ter­be­schäf­ti­gungs­um­la­ge gehört zu den abzugs­fä­hi­gen Wer­bungs­kos­ten.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat aus­führ­lich zur Behand­lung der Auf­wen­dun­gen für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer Stel­lung genom­men.