Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Auch wenn gute Deutsch­kennt­nis­se für den Beruf zwin­gend not­wen­dig sind, sind die Kos­ten für einen Deutsch­kurs trotz­dem nicht steu­er­lich abzieh­bar.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat in einem Eil­ver­fah­ren erns­te Zwei­fel an der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Kür­zung der Pend­ler­pau­scha­le ange­mel­det und vor­läu­fi­gen Rechts­schutz gewährt.
Das jetzt vom Bun­des­tag beschlos­se­ne Jah­res­steu­er­ge­setz 2008 ent­hält vie­le hef­tig umstrit­te­ne Ände­run­gen.
Ein­nah­men aus einer Mit­ar­bei­ter-Betei­li­gung sind nur dann Ein­künf­te aus nicht­selbst­stän­di­ger Tätig­keit, wenn sie allein auf dem Dienst- oder Arbeits­ver­hält­nis beru­hen.
Auch ein Kom­par­se übt eine — bis zu gewis­sen Gren­zen steu­er­freie — neben­be­ruf­li­che künst­le­ri­sche Tätig­keit aus.
Auch ein Arbeit­neh­mer kann unter geeig­ne­ten Umstän­den Auf­wen­dun­gen für Bewir­tung und Wer­be­ge­schen­ke als Wer­bungs­kos­ten gel­tend machen.
Kos­ten für einen Anti-Mob­bing-Kurs kön­nen Sie unter bestimm­ten Umstän­den als Wer­bungs­kos­ten gel­tend machen.
Ver­zich­tet der Arbeit­ge­ber nach einem alko­hol­be­ding­ten Unfall auf Scha­dens­er­satz für den zer­stör­ten Dienst­wa­gen, so führt dies zu steu­er­pflich­ti­gem Arbeits­lohn.
Auch eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung wegen zwei regel­mä­ßi­gen Arbeits­stät­ten führt zu abzugs­fä­hi­gen Wer­bungs­kos­ten.
Bonus­zah­lun­gen einer gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se sind Bei­trags­rück­erstat­tun­gen, die die abzugs­fä­hi­gen Son­der­aus­ga­ben min­dern.