Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Auf­wen­dun­gen für einen Com­pu­ter­kurs sind Wer­bungs­kos­ten, wenn Sie weder die für Ihren Arbeits­platz not­wen­di­gen Com­pu­ter­kennt­nis­se noch einen pri­va­ten Com­pu­ter besit­zen.
Die gro­ße Koali­ti­on hat den Abschied von der Steu­er­frei­heit für Bio­kraft­stof­fe beschlos­sen.
Die Zah­lung einer Ver­trags­stra­fe an einen aus­län­di­schen Arbeit­ge­ber kann als Wer­bungs­kos­ten gel­tend gemacht wer­den.
Ein Antrag auf Lohn­steu­er-Ermä­ßi­gung bringt Ihnen bereits vor dem Jah­res­en­de eine nied­ri­ge­re Steu­er­last und ein höhe­res Net­to-Gehalt.
Damit die Ver­mie­tung eines Arbeits­zim­mers an den Arbeit­ge­ber nicht zu Arbeits­lohn führt, muss der Miet­ver­trag in ers­ter Linie dem betrieb­li­chen Inter­es­se die­nen.
Umzugs­kos­ten für einen berufs­be­ding­ten Umzug ins Aus­land sind in der Regel nicht als Wer­bungs­kos­ten abzugs­fä­hig.
Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg fährt und dabei einen Unfall hat, kann kei­nen Wer­bungs­kos­ten­ab­zug für die Unfall­kos­ten gel­tend machen.
Die Anfor­de­run­gen an ein ord­nungs­ge­mä­ßes Fahr­ten­buch wer­den von der Finanz­ver­wal­tung und den Finanz­ge­rich­ten rigo­ros durch­ge­setzt.
Ver­hei­ra­te­te, die aus beruf­li­chen Grün­den eine Zweit­woh­nung in einer ande­ren Gemein­de unter­hal­ten, müs­sen zukünf­tig kei­ne Zweit­woh­nungs­steu­er mehr bezah­len.
Ein Arbeits­zim­mer für eine ehren­amt­li­che Tätig­keit erlaubt kei­nen Wer­bungs­kos­ten­ab­zug.