Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Über­nimmt der Arbeit­ge­ber Maut­ge­büh­ren für die mit dem Fir­men­wa­gen unter­nom­me­nen Pri­vat­fahr­ten, dann ist dies nicht von der 1 %-Rege­lung erfasst.
Auch wenn die Berei­ni­gung pri­va­ter Schul­den zur Vor­aus­set­zung für eine neue Anstel­lung gemacht wur­de, sind die Auf­wen­dun­gen dafür kei­ne Wer­bungs­kos­ten.
Mit zwei wei­te­ren Gesetz­ent­wür­fen plant die Gro­ße Koali­ti­on eine gan­ze Rei­he wei­te­rer Steu­er­än­de­run­gen für 2006 und die fol­gen­den Jah­re.
Der Kauf einer Bril­le führt nur dann zu Wer­bungs­kos­ten, wenn sie durch arbeits­schutz­recht­li­che Vor­schrif­ten vor­ge­schrie­ben ist oder die Seh­schwä­che auf die Arbeit am PC zurück geht.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat zu den Rechts­be­helfs­emp­feh­lun­gen ver­schie­de­ner Insti­tu­tio­nen Stel­lung genom­men und die­se dem Grun­de nach bestä­tigt.
Der Kauf eines Gebraucht­wa­gens unter Markt­preis vom Arbeit­ge­ber führt zum Zufluss von Arbeits­lohn.
Ein Arbeit­neh­mer muss nach­wei­sen, dass eine län­ge­re Stre­cke min­des­tens 20 Minu­ten Fahr­zeit täg­lich spart, damit das Finanz­amt die län­ge­re Stre­cke aner­kennt.
Ein Arbeit­neh­mer darf aus eige­nem Recht die Lohn­steu­er­an­mel­dung des Arbeit­ge­bers anfech­ten, wenn er mit der Anmel­dung nicht ein­ver­stan­den ist.
Auf­wen­dun­gen für eine beab­sich­tig­te aber letzt­lich nicht aus­ge­üb­te Tätig­keit mit steu­er­frei­en Ein­nah­men sind als Betriebs­aus­ga­ben abzugs­fä­hig.
Noch vor dem Jah­res­wech­sel und damit mit Wir­kung zum 1. Janu­ar 2006 will die neue Bun­des­re­gie­rung ein steu­er­li­ches Sofort­pro­gramm umset­zen.