Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Ein Arbeit­neh­mer kann bei einem betrieb­li­chen Kfz bei den Wer­bungs­kos­ten eine grö­ße­re Ent­fer­nung anset­zen als der Arbeit­ge­ber bei der Ver­steue­rung des Sach­be­zugs.
Häus­li­che Arbeits­zim­mer müs­sen eng in die pri­va­te Lebens­sphä­re ein­ge­bun­den sein.
Die Beur­tei­lung, ob ein Umzug nahe­zu aus­schließ­lich aus beruf­li­chen Grün­den ver­an­laßt ist, erfolgt nach siche­ren und nach­voll­zieh­ba­ren Kri­te­ri­en.